Bern (ots) – Der Schweizerische Städteverband empfiehlt, die Durchsetzungsinitiative am 28. Februar abzulehnen. Die Initiative widerspricht staatsrechtlichen Prinzipien, missachtet die Verhältnismässigkeitsvorgabe für juristische Entscheide und schafft zusätzliches Konfliktpotential bei den bilateralen Verträgen.
Das Parlament hat die Ausschaffungsinitiative, über die 2010 abgestimmt wurde, mit einer Vorlage umgesetzt, die dem an der Urne geäusserten Bedürfnis nach einer verschärften Wegweisungspraxis Rechnung trägt und gleichzeitig mit einer Härtefallklausel rechtsstaatliche Prinzipien respektiert. Die Klausel würde es den Richterinnen und Richtern ermöglichen, den spezifischen Fall zu würdigen und beispielsweise bei Personen, die in der Schweiz geboren und augewachsen sind, auf eine Ausweisung zu verzichten. Die Initianten der Durchsetzungsinitaitive verlangen jedoch, die Härtefallklausel zu streichen und die Kompetenzen der Gerichte weitestgehend zu eliminieren. Dies lehnt der Städteverband ab. Die Durchsetzungsinitiative verstösst zudem gegen das in der Bundesverfassung verankerte Rechtsprinzip, wonach staatliches Handeln verhältnismässig sein muss. Der Vorstand des SSV empfiehlt deshalb ein «Nein» für den Urnengang vom 28. Februar.
Die Initiative nimmt weiter einen Konflikt mit dem Abkommen über die Personenfreizügigkeit in Kauf. Dieses hält fest, dass ein Bürger eines Vertragsstaates nicht wegen eines Bagatelldeliktes ausgewiesen werden darf. Die Sicherung der Bilateralen Verträge ist aus Sicht der Städte ein zentrales Anliegen der schweizerischen Wirtschafts- und Aussenpolitik. Gute Beziehungen zu Europa haben für das Gedeihen der Wirtschaftsmetropolen elementare Bedeutung. Mit einer Annahme der Durchsetzungsinitiative würde der Fortbestand der Abkommen zusätzlich in Frage gestellt, womit es noch schwieriger würde, die Beziehungen zur EU, dem wichtigsten Schweizer Handelspartner, wieder auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen.[content_block id=29782 slug=ena-banner]