Bern (ots) – Der Schweizerische Städteverband erachtet die Unternehmenssteuerreform III als nötig, akzeptiert die Ausgestaltung aber nicht. Die Vorlage muss zwingend sicherstellen, dass die kommunale Ebene für die erwarteten Steuerausfälle kompensiert wird. Möglich ist dies zum Teil über eine Entlastung der Städte und Gemeinden bei der Mehrwertsteuer.
Der Schweizerische Städteverband stimmt zwar mit dem Bundesrat überein, dass die Schweiz ihre Steuerregimes für eine privilegierte Besteuerung von Statusgesellschaften aufgrund der internationalen Kritik anpassen muss. Ebenfalls unbestritten ist, dass die Abschaffung dieser Steuerregimes in sinnvoller Weise kompensiert und die Attraktivität des Unternehmensstandortes Schweiz gestärkt werden sollen. Aus Sicht der Städte und städtischen Gemeinden ist die Unternehmenssteuerreform III in der vorliegenden Form jedoch überladen und unausgewogen. Der Bundesrat wird aufgefordert, die Vorlage zu entschlacken und die verschiedenen steuerpolitischen Massnahmen im Hinblick auf die vielfältigen Qualitäten des Unternehmensstandortes Schweiz neu zu gewichten. Vor allem muss die USR III die Steuerausfälle auf der kommunalen Ebene ausgleichen.
Kommunale Ebene zwingend an den Ausgleichzahlungen beteiligen Städte und Gemeinden sind von der USR III unmittelbar betroffen. Unternehmenssteuern haben für sie eine grosse finanzpolitische Bedeutung. Denn sie tragen meist mit 20 bis 25 Prozent zum kommunalen Steueraufkommen bei – je nach Wirtschaftsstruktur kann der Anteil jedoch bis zu 50 Prozent am Steuerertrag ausmachen. Falls die Kantone im Zusammenhang mit der USR III ihre Gewinnsteuersätze bei den Unternehmenssteuern generell senken, trifft dies auch die Städte und Gemeinden. Nach Hochrechnungen des Städteverbandes würde eine Senkung des Gewinnsteuersatzes auf 15 Prozent Steuerausfälle für die kommunale Ebene allein von insgesamt 1,5 Milliarden Franken bedeuten. Zahlreiche Aufgaben auf kommunaler Ebene wären in Frage gestellt.
Der Bundesrat will die erwarteten Gewinnsteuersenkungen mit einer Milliarde Franken ausgleichen – allerdings nur gegenüber den Kantonen. Der Städteverband fordert deshalb vom Bund, dass dieser die Kantone verpflichtet, ihre Städte und Gemeinden angemessen an den Ausgleichzahlungen zu beteiligen.
Innovativer Lösungsansatz: Entlastung der Gemeinden von der Mehrwertsteuer
Zudem schlägt der Städteverband als Kompensation eine Entlastung von Städten, Gemeinden sowie Kantonen bei der Mehrwertsteuer vor. Den Gemeinwesen sollen die bezahlten Vorsteuern voraussetzungslos zurückerstattet werden – ausser sie seien unternehmerisch tätig. Diese Anpassung führt nicht nur zu einer erheblichen administrativen Entlastung, sondern beseitigt auch die taxe occulte, welche die Kommunen letztlich mit eigenen Finanzmitteln finanzieren müssen. In einem Staatswesen, in dem jede der drei Stufen eine eigene Finanzautonomie hat, ist eine derartige steuerpolitische Anomalie finanzpolitisch nicht zu rechtfertigen.
Eine ausreichende Kompensation der Steuerausfälle auf kommunaler Ebene ist eine der Voraussetzungen für die Erreichung eines der Ziele der USR III – nämlich die Stärkung des Unternehmensstandortes Schweiz. Die Standortattraktivität hängt nicht nur von der Steuerbelastung ab, sondern auch von einer Reihe von Dienstleistungen und Infrastrukturen, welche u.a. durch kommunale Steuermittel finanziert werden.
Nicht überladen: steuerpolitische Massnahmen gezielt auswählen Die weiteren vom Bundesrat vorgeschlagenen steuerpolitischen Massnahmen stiessen bei den Mitgliedern des Städteverbandes auf ein unterschiedliches Echo:
- Mehrheitlich positiv beurteilt wurde die Einführung einer Lizenzbox. Im Hinblick auf die internationale Akzeptanz sollte dies eher eng ausgestaltet sein. - Abgelehnt wird hingegen die Einführung einer zinsbereinigten Gewinnsteuer - dies wegen den erwarteten massive Steuerausfällen und der Mitnahmeeffekte. - Keine einheitliche Haltung ergab die verbandsinterne Konsultation zu einer allfälligen Kapitalgewinnsteuer. - Eher positiv sehen die Städte die Anpassungen bei der Kapitalsteuer. Dasselbe gilt für die Anpassung beim Beteiligungsabzug. - Der Aufhebung der zeitlichen Beschränkung möglicher Verlustrechnungen stehen die Städte kritisch gegenüber. Das Teilbesteuerungsverfahren auszuweiten, erachten die Städte als steuersystematisch falsch.
Die Stellungnahme des Städteverbandes zur Vernehmlassung zur Unternehmenssteuerreform III ist abrufbar unter: http://staedteverband.ch/de/info/Politik/Vernehmlassungen