Städteverband: Zuwanderungssteuerung nur mit Erhalt des FZA

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 Schweizerischer Städteverband

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Bern (ots) – Für den Schweizerischen Städteverband darf die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative das bestehende Freizügigkeitsabkommen nicht in Frage stellen. Deshalb beurteilt der Verband die vom Bundesrat vorgeschlagene einseitige Schutzklausel äusserst kritisch. Priorität muss eine einvernehmliche Schutzklausel haben.

Der Schweizerische Städteverband hält weiterhin an seiner Forderung fest, dass die Umsetzung von Art. 121a BV (Masseneinwanderungsinitiative) die bilateralen Abkommen mit der EU nicht aufs Spiel setzen darf. Die verschiedenen Gesetzesvorlagen, die der Bundesrat am Freitag vorgelegt hat, zeichnen diesbezüglich jedoch ein zwiespältiges Bild. Die Fortsetzung der Gespräche über eine einvernehmliche Schutzklausel auf der Basis des geltenden Abkommens über die Personenfreizügigkeit ist deshalb von grösster Wichtigkeit, auch wenn eine Einigung vor dem Brexit-Referendum nicht realistisch sein dürfte.

Der Städteverband begrüsst, dass der Bundesrat die notwendigen Schritte für die Ratifizierung des Protokolls zur Ausweitung der Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien in die Wege geleitet hat. Denn dies ist die Voraussetzung für die Teilnahme der Schweiz am europäischen Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020. Für die Städte als Standorte von Universitäten, Hochschulen und international renommierten Forschungs- und Innovationsinstitutionen ist die internationale Forschungszusammenarbeit im Rahmen von Horizon 2020 zentral. Von der Schweizer Teilnahme am EU- For-schungsrahmenprogramm profitieren nicht nur die Städte, sondern das ganze Land.

Einseitige Schutzklausel mit (zu) grossen Risiken verbunden

Die einseitige Schutzklausel, die der Bundesrat am Freitag ebenfalls vorgeschlagen hatte, ist aus Sicht des Städteverbandes mit beträchtlichen Risiken verbunden. Bereits ihre Ankündigung oder dann spätestens ihre Verabschiedung im Parlament dürfte das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU belasten. Deren konkrete Anwendung – dies macht der Bundesrat selber deutlich – würde die Kündigung des FZA bedeuten. Damit würden automatisch die Bilateralen I wegfallen. Selbst wenn das FZA weder von der Schweiz noch von der EU gekündigt würde, würden die Unsicherheiten und Unwägbarkeiten im bilateralen Verhältnis zunehmen. Deshalb ist die einseitige Schutzklausel für den Städteverband keine erstrebenswerte Lösung. Vielmehr sollte es darum gehen, rasch im Verhältnis mit der EU Rechtssicherheit und Stabilität zu schaffen, zu prüfen wäre etwa eine neue Volksabstimmung.

Die Massnahmen zum verbesserten Vollzug des bestehenden FZA werden vom Städteverband positiv beurteilt. Aus Sicht der Städte und städtischen Gemeinden ist zu begrüssen, dass ausländische Stellensuchende nicht sozialhilfeberechtigt sind und dass die Regeln für den Bezug von Ergänzungsleistungen geklärt werden. Positiv hervorzuheben sind auch die Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung auf dem Arbeitsmarkt. Etwa die Erhöhung der Bussen bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen.

EU/EFTA-Zuwanderung hat überwiegend positive Effekte für die Städte

Eine im November 2015 vorgestellte Studie des Städteverbandes hat nachgewiesen, dass die EU/EFTA-Zuwanderung der letzten Jahre überwiegend positive Effekte für die Städte und die Schweiz als Ganzes gebracht hat. Die Zuwanderung hat die Wirtschaftskraft gestärkt, die soziale Vielfalt erhöht sowie Forschung und Innovation gefördert. Die ebenfalls mit der Zuwanderung einher gehenden Herausforderungen sind für die Städte bewältigbar. (Download der Studie unter: http://staedteverband.ch/cmsfiles/nutzen_zuwanderung_schlussbericht_infras_d.pdf) [content_block id=29782 slug=ena-banner]

Dieser Beitrag wurde am von unter schweizweit veröffentlicht.

Über Leonard Wüst

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