Bern (ots) – An ihrer Mitgliederversammlung sprachen sich die städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren für eine ausgewogene Unternehmenssteuerreform III aus. Zentraler Punkt ist dabei die Berücksichtigung der Steuerausfälle auf der kommunalen Ebene. Ebenso soll der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer auf 21,2 Prozent festgelegt werden.
Die Konferenz der städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren KSFD hat sich an ihrer Mitgliederversammlung eingehend mit der Unternehmenssteuerreform III (USR III) befasst. Für die städtischen Finanzdirektorinnen und -direktoren ist die USR III nötig, erfüllt aber in der derzeitigen Form die ursprünglich vom Bundesrat definierten Ziele nur unzureichend. Vor allem die finanzielle Ergiebigkeit kommt neben der Stärkung des Unternehmensstandortes und der internationalen Akzeptanz zu kurz.
Für die KSFD muss eine ausgewogene Vorlage folgende Anforderungen erfüllen:
Berücksichtigung der Auswirkungen der USR III auf die kommunale
Ebene: Die beabsichtigten Gewinnsteuersenkungen betreffen Städte
und Gemeinden ebenso wie die Kantone. Entsprechend müssen die
dafür vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen des Bundes auch der
kommunalen Ebene zugute kommen.
– Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf
21,2 %.
– Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer, weil die damit
verbundenen Steuerausfälle für die kommunale Ebene nicht
verkraftbar wären. Überdies könnte sie zu bedeutenden
Mitnahmeeffekten führen.
– Minimale Vorgaben für die Teilbesteuerung von Dividenden.
– Patentbox: Keine Subventionierung von Forschung und Entwicklung
im Ausland und keine Ausweitung auf vergleichbare Rechte[content_block id=29782 slug=ena-banner]