Start der Vernehmlassung zum Sportanlagengesetz

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Urnersee, Blickrichtung Gotthardmassiv

Im Auftrag des Regierungsrats hat die Bildungs- und Kulturdirektion die Vernehmlassung zum neuen Gesetz über die Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen (Sportanlagengesetz) gestartet. Mit dem Gesetz würde eine Motion von Landrätin Céline Huber, Altdorf, umgesetzt. Künftig stünde für Infrastrukturen im Bereich Sport, Kultur und Freizeit mehr Geld zur Verfügung als bisher. Die Gemeinden wären fest in die Finanzierung der Beiträge der öffentlichen Hand einbezogen.

In der Session vom 27. Januar 2016 erklärte der Landrat die Motion von Céline Huber, Altdorf, zu «Schaffung einer Rechtsgrundlage für eine nachhaltige Finanzierung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen» als erheblich. Mit der Motion wurde der Regierungsrat aufgefordert, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, welche die nachhaltige Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen von regionaler Bedeutung ermöglicht. Am 21. Mai 2019 nun hat der Regierungsrat den erarbeiteten Entwurf des Gesetzes über die Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen (Sportanlagengesetz) zur Vernehmlassung freigegeben und die Bildungs- und Kulturdirektion mit der Durchführung der Vernehmlassung beauftragt. Diese dauert bis am 23. August 2019.

Kanton und Gemeinden fest eingebunden

Kern der Vorlage ist ein neues Modell zur Finanzierung von regionalen Sport- und Freizeitanlagen durch die öffentliche Hand. Es macht die Höhe der finanziellen Beiträge abhängig vom Nutzen einer Infrastruktur für den gesamten Kanton und bezieht den Kanton und die Gemeinden je zur Hälfte in die Finanzierung der Beiträge ein. Die Finanzierung der Kantonsbeiträge für neue Investitionen und baulichen Unterhalt würden ausschliesslich aus Mitteln der Staatskasse erfolgen, während Beiträge für den (nicht infrastrukturellen) Betrieb von Institutionen und Organisationen im Bereich von Kultur, Sport und Freizeit künftig ausschliesslich aus dem Lotteriefonds und dem Sportfonds flössen.

Mehr Geld zugunsten von Sport, Kultur und Freizeit

Das neue Beitragsmodell ist so justiert, dass die infrastrukturellen Sport-, Kultur- und Freizeitprojekte der vergangenen Jahre in ähnlich hohem Mass von der öffentlichen Hand unterstützt worden wären, wie sie effektiv unterstützt worden sind. Weiter sichert das neue Modell die langfristige finanzielle Tragfähigkeit von Lotteriefonds und Sportfonds, ohne dass bei den Leistungen insgesamt Abstriche gemacht werden müssten. Unter dem Strich würden sich die finanziellen Beiträge der öffentlichen Hand zugunsten von Infrastrukturen im Bereich von Sport, Kultur und Freizeit sogar über dem Niveau der vergangenen Jahre bewegen. Die Kostensteigerung beliefe sich auf 14,5 Prozent beim Kanton und auf 6,5 Prozent bei den Gemeinden.

Frühestens Mitte 2020 in Kraft

Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist wird die Bildungs- und Kulturdirektion die Stellungnahmen auswerten. Anschliessend kann der Regierungsrat über das weitere Vorgehen beschliessen. Der frühstmögliche Termin für die Behandlung des neuen Gesetzes im Landrat (erste Lesung) ist der 13. November 2019. Wenn Landrat und Volk zustimmen würden, könnte das Gesetz am 1. Juli 2020 in Kraft treten. Auf diesen Zeitpunkt hin müssten dann auch die Sportverordnung und das Sportreglement angepasst werden.

Hinweis: Der Vernehmlassungsbericht zum Gesetz über die Finanzierung von Sport- und Freizeitanlagen (Sportanlagengesetz) ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch/vernehmlassungen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]