Start der Vernehmlassung zur revidierten Musikschulverordnung Uri

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Kanton Uri

Im Auftrag des Regierungsrats hat die Bildungs- und Kulturdirektion die Vernehmlassung zur revidierten Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule gestartet.Im Kern geht es darum, dem Kanton zu ermöglichen, der Musikschule Uri künftig höhere finanzielle Beiträge auszurichten.

Der freiwillige Musikunterricht ist gemäss Gesetz über Schule und Bildung eine Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden. Dabei obliegt es dem Kanton obliegt, den freiwilligen Musikunterricht für Lernende der Volksschule und der Sekundarstufe II durch Beiträge zu unterstützen. Im Nachgang zur Volksabstimmung vom 25. September 2022 zur Revision des Bildungsgesetzes beziehungsweise im Rahmen der Anschlussgesetzgebung ist nun auch die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule zu revidieren.

Stabile Schulgelder, chancengerechtere Tarifierung

Die Verordnung über den freiwilligen Musikunterricht an der Volksschule regelt die Art und Weise, wie der Kanton den genügenden, qualitativ guten, freiwilligen Musikunterricht sicherstellt. Kern der Revision ist es, dem Kanton zu ermöglichen, der Musikschule Uri künftig höhere finanzielle Beiträge auszurichten. Das würde es der Musikschule Uri erlauben, die Schulgelder stabil zu halten und gleichzeitig eine chancengerechte Tarifierung einzuführen. Weiter soll der Kanton künftig die Möglichkeit erhalten, vorab Angebote der Musikschule in der musikalischen Begabtenförderung zu unterstützen. Mit diesen Neuerungen verbunden wäre seitens Kanton ein finanzieller Mehraufwand von rund 88’000 Franken pro Jahr. Diese zusätzlichen Mittel kämen einer breiten Bevölkerung zugute: Mit rund tausend Lernenden gehört die Musikschule Uri zu den grössten Anbietern von ausserschulischen Aktivitäten in Uri. Im Übrigen beinhaltet die Revision keine tiefgreifenden Eingriffe in das heute geltende System des freiwilligen Musikunterrichts an der Volksschule. In organisatorischer und personeller Hinsicht bleibt die Revision für Kanton (und Gemeinden) somit ohne Wirkung.

Frühestens Anfang August 2025 in Kraft

Die Vernehmlassung zur revidierten Verordnung dauert nun bis am 26. September 2024. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bildungs- und Kulturdirektion die Stellungnahmen auswerten. Anschliessend kann der Regierungsrat über das weitere Vorgehen beschliessen. Der frühestmögliche Termin für die Behandlung des revidierten Gesetzes im Landrat ist der 5. Februar 2025. Unter Einhaltung dieses Zeitplans könnte die revidierte Verordnung am 1. August 2025 in Kraft treten.

Hinweis: Der Vernehmlassungsbericht zur revidierten Musikschulverordnung ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch/vernehmlassungen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]