Am 1. Oktober 2024 beginnt schweizweit die Bekämpfung der Moderhinke – auch im Kanton Luzern. Das Ziel dieses Programms ist, dass die Anzahl infizierter Schafbestände innert fünf Jahren von heute geschätzt 25 bis 40 Prozent auf unter ein Prozent sinken soll.
Die Moderhinke ist eine ansteckende und äusserst schmerzhafte Klauenkrankheit, die bei Schafen auftreten kann. Sie wird durch das Bakterium Dichelobacter nodosus verursacht und ist für andere Tierarten sowie Menschen ungefährlich. Die Moderhinke stellt ein erhebliches Tierschutzproblem dar und sie kann im Krankheitsfall für die Schafhalterinnen und -halter zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten führen. Geschätzte 25 bis 40 Prozent aller Schweizer Schafbestände, die aus mehreren Herden bestehen können, sind mit der Moderhinke infiziert. Bei lokalen Bekämpfungsversuchen ist es in der Vergangenheit immer wieder zu Reinfektionen durch Kontakt mit erkrankten Tieren und Herden gekommen. Deshalb wurde jetzt – auch auf Wunsch der Schafhalter-Branche – ein nationales Programm lanciert. Das Ziel des Programms ist, dass im Jahr 2029 nur noch weniger als ein Prozent der Schafbestände in der Schweiz mit der Moderhinke infiziert sind.
Das Bekämpfungsprogramm im Kanton Luzern
Sämtliche Schafbestände in der Schweiz werden im Rahmen des nun lancierten Bekämpfungsprogramms neu jährlich kontrolliert. Die erste Untersuchungsperiode dauert bis am 31. März 2025. Die Tierärztinnen und Tierärzte planen in Absprache mit den Tierhaltenden die Termine für die Probeentnahme. Für die Tierhaltenden besteht eine Mitwirkungspflicht am nationalen Bekämpfungsprogramm. Je nach Ergebnis der Untersuchung erhalten die Betriebe einen entsprechenden Eintrag in der Tierverkehrs-Datenbank. Die Kosten für die Erstuntersuchung sowie die erste Untersuchung nach erfolgter Sanierung (sofern erforderlich) gehen zu Lasten der Tierseuchenkasse. Die Selbstbeteiligung der Schafhalterinnen und -halter an den jährlichen Untersuchungskosten beträgt 30 Franken pro Sammelprobe (zehn Tiere), maximal aber 90 Franken pro Schafherde.
Sanierung eines befallenen Betriebes
Bei einem allfälligen Nachweis des Moderhinke-Erregers wird die betroffene Tierhaltung gesperrt und muss saniert werden. Eine Sanierung basiert auf drei Säulen: Klauenschnitt, Klauenbad und die Umsetzung von Biosicherheitsmassnahmen. Diese Massnahmen werden durch den Veterinärdienst Luzern verfügt. Nach einer erfolgreichen Sanierung erhalten die Betriebe den Moderhinke-Status «frei». Wird die Probenahme verweigert und liegt am Ende der Untersuchungsperiode kein Untersuchungsresultat vor, wird die betroffene Tierhaltung gesperrt und die Beprobung angeordnet.
Weitere Informationen zum Bekämpfungsprogramm gegen die Moderhinke im Kanton Luzern finden Sie hier.