Der Regierungsrat hat zu den beiden neusten Anhörungen des Bundesrats Stellung genommen. Am vergangenen Freitag, 10. Dezember 2021, erfragte der der Bundesrat die Meinung der Kantone hinsichtlich zusätzlicher Massnahmen (2G) und zur Anpassung der Teststrategie.
Rasch umsetzbares Instrumentarium vorbereiten und 2G ermöglichen
Der Bundesrat gab zwei Varianten zum weiteren Vorgehen in der Pandemiebekämpfung zur Konsultation. Damit könnte der Bundesrat die Situation angesichts der Omikron-Variante rasch handeln, wenn es die Situation erfordert. Er könnte dies anlässlich der letzten ordentlichen Bundesratssitzung vom 17. Dezember 2021 oder auch über die Weihnachtstage tun. Der Regierungsrat ist einverstanden, dass bei Bedarf weitergehende Massnahmen ergriffen werden. Er befürwortet die Absicht des Bundesrats, dazu ein rasch umsetzbares, wirksames, gesellschaftlich- und wirtschaftsverträgliches Instrumentarium vorzubereiten. Er befürwortet einen Kapazitätsausgleich zwischen den Intensivstationen der öffentlichen und privaten Spitäler in der ganzen Schweiz, um eine lokale oder regionale Überlastung zu verhindern.
Hingegen ist der Regierungsrat kritisch zur Anordnung von erneutem Fernunterricht an Universitäten und Hochschulen. Er will auch keine obligatorische Maskenpflicht ab der Sekundarstufe II, da dies einerseits in Kanton Uri bereits eingeführt ist und anderseits ein Regelungsbereich mit kantonaler Hoheit ist. Da in Uri alle Schulen repetitive Tests anbieten müssen, lehnt der Kanton Uri auch darüberhinausgehende Verpflichtungen für die obligatorische Maskentragpflicht ab.
Sollten sich nationale Verschärfungen als notwendig erweisen, befürwortet der Regierungsrat eine Home-Office-Pflicht. Einschränkungen für nicht immunisierte Personen bei privaten Treffen im Innenbereich lehnt er dagegen ab, da sie nicht kontrollierbar sind. Es ist jedoch wichtig, an den Gemeinsinn zu appellieren, gesellschaftliche Spaltungen weitest möglich zu vermeiden und die Eigenverantwortung in den Vordergrund zu stellen.
Der Regierungsrat ist mit der Einführung einer 2G-Regel in gewissen Bereichen mit Möglichkeit für eine Masken- und/oder Sitzpflicht einverstanden. Alle weitergehenden Varianten lehnt er ab. Uri fordert zudem, dass die Gastrobetriebe von der Verschärfung ausgenommen werden und hier die 3-G-Regel gilt. Gerade in der Weihnachtszeit erfüllen Restaurants eine wichtige gesellschaftliche Funktion.
Der Regierungsrat ist gegen eine Beschränkung des aktuell geltenden Testregimes bei Einreisen in die Schweiz für geimpfte und genesene Personen auf nur noch einen Test. Die Testung der einreisenden Personen ist wichtig. Unentdeckte Weitergaben von Omikron können die Verbreitung beschleunigen. Gerade deshalb ist am geltenden Testregime für Einreisende bis auf weiteres festzuhalten.
Zudem bittet der Regierungsrat den Bundesrat zu prüfen, ob die Bibliotheken in ihrer Funktion als Bildungsinstitutionen gegebenenfalls wie bereits zu Beginn der Pandemie als «Dienstleistungsbetriebe mit wichtiger Funktion» den Schulen oder beispielsweise anderen Dienstleistungsanbietenden wie Buchhandlungen gleichgesetzt werden sollen und somit von allfälligen Schliessungen ausgenommen werden.
Willen des Parlaments umsetzen – mehr Tests sollen wieder gratis sein
Im Rahmen der Beratungen des Covid-19-Gesetzes während der Herbstsession des Parlaments beschlossen die beiden Räte eine weitreichende Testkostenübernahme durch den Bund. Die Schlussabstimmung ist für den 17. Dezember 2021 vorgesehen. Damit der Auftrag des Parlaments möglichst rasch nach Inkraftsetzung des revidierten Covid19-Gesetzes umgesetzt werden kann, unterbreitet der Bundesrat den Kantonen bereits jetzt einen Verordnungsentwurf zur Konsultation. Grundsätzlich ist der Regierungsrat mit den Anpassungen der Covid-19-Verordnung 3 einverstanden. Er befürwortet, dass die Testkosten für präventive Sars-CoV-2 Schnelltests vom Bund wieder getragen werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]