Steuerfusserhöhungen: Stimmvolk hält an bewährtem Weg fest

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

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Der Luzerner-Souverän lehnt die Volksinitiative «Steuererhöhungen vors Volk» mit einem Nein-Stimmen-Anteil von über 70 Prozent ab. Mit dem klaren Entscheid sprechen sich die Stimmberechtigten dafür aus, dass das Parlament weiterhin die Verantwortung sowohl für das Budget als auch für den Steuerfuss übernimmt. Sie stützen damit die Haltung des Regierungsrates und einer grossen Mehrheit des Kantonsrates.

Nach dem Nein zur Volksinitiative «Steuererhöhungen vors Volk» bedankt sich Finanzdirektor Marcel Schwerzmann im Namen des Regierungsrates bei den Luzerner Stimmbürgerinnen und -bürgern für das Vertrauen in das bisherige System. «Mit der Festsetzung des Budgets und des Steuerfusses bleiben die inhaltlich eng miteinander verknüpften Kernaufgaben in derselben Hand – nämlich in jener des Kantonsrates.» Das Parlament kann somit auch weiterhin den politischen Diskurs über die staatlichen Leistungen und über deren Finanzierung führen und zeitgleich festsetzen.

Volksrechte gut verankert
Gemäss Steuergesetz unterliegt bereits heute der Bezug (nicht nur eine Erhöhung) von mehr als der aktuell geltenden 1,6 Steuereinheiten dem fakultativen Referendum. Dem Kantonsrat steht dabei die Möglichkeit offen, ein obligatorisches Referendum zu beschliessen.

Im Voranschlag 2017, welches der Kantonsrat im Dezember beraten wird, greift genau diese Regelung. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, den Steuerfuss von 1,6 auf 1,7 Einheiten zu erhöhen.

Anhang
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