Steuerliche Berücksichtigung der Kosten für Kinderdrittbetreuung

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Regierungsrat hat dem Bund seine Stellungnahme zur steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten eingereicht. Mit der Vorlage sollen dem inländischen Fachkräftemangel entgegengewirkt und die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie erzielt werden.

Der Kanton Luzern stimmt der Erhöhung der Kinderdrittbetreuungskosten auf Bundesebene zu. Er spricht sich jedoch gegen eine entsprechende Festsetzung im Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) aus, weil die Bestimmung der Freibeträge gemäss Bundesverfassung im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegt.

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