Stimmrechtswesen: Genehmigung der Neuwahlen

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Luzerner Staatskanzlei

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Die Neuwahlen der Gemeinde- und Stadträte für die Amtsdauer 2016 – 2020 fanden am 1. Mai 2016 und der zweite Wahlgang am 5. Juni 2016 statt. Die Neuwahlen bedürfen der Genehmigung des Regierungsrates.

In allen Gemeinden wurden die notwendigen Publikationen erlassen, das Wahlverfahren vorschriftsgemäss abgewickelt und binnen der gesetzlichen Frist keine Beschwerden eingereicht. Damit sind die Voraussetzungen für die Genehmigung der Neuwahlen gegeben. Mit Beschluss vom 28. Juni 2016 genehmigte der Regierungsrat die Neuwahlen der Gemeinde- und Stadträte in allen Luzerner Gemeinden.