Der Regierungsrat des Kantons Uri hat die Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen eröffnet. Kern der Revision ist, dass die Beitragsberechtigung für Ausbildungsbeiträge neu auf vorläufig aufgenommene Personen ausgeweitet werden soll.
Mit der Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen fördert der Kanton den chancengerechten Zugang zu den Bildungsinstitutionen nach der obligatorischen Schulzeit. Rechtliche Grundlagen dazu sind zum einen die Verordnung über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienverordnung) und zum anderen das Reglement über die Ausrichtung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendienreglement). Im Rahmen der Folgegesetzgebung zum Bildungsgesetz ist nun auch die Revision dieser beiden Rechtserlasse an der Reihe.
Einen tiefgreifenden Eingriff in die heute geltenden Regelungen sieht die Revision indes nicht vor. An der Verordnung ist materiell ist nur eine Anpassung geplant: Die Beitragsberechtigung soll neu auf vorläufig aufgenommene Personen ausgeweitet werden. Demgegenüber sollen in der nachgelagerten Revision des Stipendienreglements die finanziellen Stellschrauben für die Berechnung von Ausbildungsbeiträgen neu justiert werden, um die Wirksamkeit des Förderinstruments Ausbildungsbeiträge zu sichern. Damit dürfte ein finanzieller Mehraufwand von knapp 230’000 Franken pro Jahr verbunden sein.
Vernehmlassung bis 30. April 2026
Die Vernehmlassung zur Revision der Stipendienverordnung dauert nun bis 30. April 2026. Nach Ablauf dieser Frist wird die Bildungs- und Kulturdirektion die Stellungnahmen auswerten. Anschliessend kann der Regierungsrat über das weitere Vorgehen beschliessen. Gemäss aktuellem Zeitplan soll der Landrat in der Session vom 30. September 2026 die revidierte Verordnung behandeln können. Verordnung und Reglement könnten sodann bereits am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Hinweis: Der Vernehmlassungsbericht zur Revision der Stipendienverordnung ist auf der Website des Kantons Uri verfügbar: www.ur.ch/vernehmlassungen

