Der Urner Regierungsrat hat den Schlussbericht der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu deren strategischen Neuausrichtung zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Schlussbericht hält fest, dass die Pendenzenüberhänge abgearbeitet, organisatorische Anpassungen erfolgt, und die Kernprozesse überarbeitet und erfolgreich eingeführt sind. Die KESB ist bestrebt, aktiv auf andere Behörden und Organisationen zuzugehen und mit einer offenen Kommunikation eine Vertrauensbasis und Verständnis für die Aufgaben der KESB zu schaffen. Die KESB ist bestrebt, die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen weiterhin zu pflegen und zu optimieren.
Per 1. Januar 2021 hat der Regierungsrat das neue Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz (AKES) geschaffen. Dadurch wurde erreicht, dass die unterstützenden Dienste der KESB vollumfänglich und direkt in die Führungsorganisation der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion eingebunden sind, während die verwaltungsunabhängige Behörde (KESB) – wie bis anhin – administrativ der Aufsicht des Regierungsrats und materiell der Aufsicht durch das Obergericht untersteht. Das schafft klare Führungsstrukturen und vereinfacht die internen Abläufe. Es wird klar zwischen den Supportprozessen, die im Fachsekretariat und in den Fachbereichen abgearbeitet werden, und der Entscheidfindung in der Behörde (KESB) unterschieden. Ausserdem lassen sich mit diesem Modell künftige Veränderungen organisatorisch einfacher umsetzen.
Der Regierungsrat hält fest, dass mit der Schaffung des neuen AKES die strategische Neuausrichtung der KESB erfolgreich abgeschlossen werden konnte. Die KESB kann ihre gesetzlichen Aufgaben mit den vorhandenen personellen Ressourcen wahrnehmen, ohne dass Pendenzenüberhänge entstehen oder Verfahren über Gebühr lange dauern. Die Akzeptanz der KESB bei den externen Behörden und Organisationen ist erkennbar höher als zu Beginn des Reorganisationsprozesses.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]