Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat die Kantone eingeladen, Stellung zu nehmen zu den Massnahmen zur Senkung des Verbrauchs elektrischer Energie im Personen- und Güterverkehr auf Schienen im Falle einer Strommangellage. Die Verordnung legt fest, welche Massnahmen die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs (öV) sowie des Schienengüterverkehrs im Falle einer Strommangellage durchführen müssen. Aus Sicht des Kantons Luzern ist es wichtig, dass sich die öV-Unternehmen und jene des Güterverkehrs auf der Schiene auf eine mögliche Energiemangellage vorbereiten, um die Grundversorgung der Schweiz gewährleisten zu können. Die vier vorgeschlagenen Eskalationsstufen zur Reduktion des Personenverkehrs erachtet der Regierungsrat als einen gangbaren Weg. Die Reduktion des Güterverkehrs kann massive Einschnitte in die Versorgung der Schweiz mit lebenswichtigen Gütern verursachen. Daher ist es wichtig, dieses Angebot so lange wie möglich aufrechtzuerhalten. Der Kanton Luzern regt daher an, dass die wirtschaftliche Landesversorgung bei einer Reduktion des Güterverkehrsangebots die Priorisierung der Warengruppen bei den lebenswichtigen Gütern vornehmen soll.
Anhang
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