Sursee, Ordentliche Einwohnergemeindeversammlung vom Montag, 10. Dezember 2018

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Stadtrat Sursee Mai 2018v.l.n.r. Heidi Schilliger Menz, Bildungsvorsteherin; Bruno Peter, Stadtschreiber; Jolanda Achermann Sen, Sozialvorsteherin; Beat Leu, Stadtpräsident; Michael Widmer, Finanzvorsteher; Bruno Bucher, Bauvorsteher

Traktanden:

1. Aufgaben- und Finanzplan 2019 – 2022 mit Budget 2019 und Steuerfuss
1.1 Kenntnisnahme vom Aufgaben- und Finanzplan 2019 – 2022
1.2 Beschluss über das Budgets für das Jahr 2019 mit einem Aufwandüberschuss von
926‘800.00 Franken, Investitionsausgaben von 23‘646‘000.00 Franken sowie einem
Steuerfuss von 1.85 Einheiten
2. Beschlussfassung über das Reglement über den Mehrwertausgleich bei Auf- und
Umzonungen gemäss §§ 105 ff. PBG
3. Umfrage
4. Verschiedenes

Ergebnisse:
Traktandum 1
Aufgaben- und Finanzplan 2019 – 2022 mit Budget 2019 und Steuerfuss
Kenntnisnahme vom Aufgaben- und Finanzplan 2019 – 2022
Der Aufgaben- und Finanzplan 2019 – 2022 wurde mit grossem Mehr zustimmend zur
Kenntnis genommen.
Beschluss über das Budget für das Jahr 2019 mit einem Aufwandüberschuss von
926‘800.00 Franken, Investitionsausgaben von 22‘836‘000 Franken sowie einem
Steuerfuss von 1.85 Einheiten
Die Stimmberechtigten beschlossen, den Aufgabenbereich Öffentliche Sicherheit mit der
Leistung „Sicherstellung der Nachtruhe“ zu ergänzen.
Das Budget für das Jahr 2019 mit einem Aufwandüberschuss von 926‘800.00 Franken,
Investitionsausgaben von 22‘836‘000 Franken sowie einem Steuerfuss von 1.85 Einheiten
wurde einstimmig angenommen.
Traktandum 2
Beschlussfassung über das Reglement über den Mehrwertausgleich bei Auf- und
Umzonungen gemäss §§ 105 ff. PBG
Die Stimmberechtigen beschlossen, Art. 13 Abs. 2 lit. d zu streichen.
Das Reglement über den Mehrwertausgleich bei Auf- und Umzonungen gemäss §§ 105 ff.
PBG wurde mit der genannten Änderung einstimmig gutgeheissen.
Rechtsmittel
Gemäss § 160 StRG kann schriftlich innert 10 Tagen seit der Gemeindeversammlung
beim Regierungsrat des Kantons Luzern eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht
werden. Die Stimmrechtsbeschwerde muss einen Antrag und zur Begründung eine kurze
Darstellung des beanstandeten Sachverhalts enthalten.
Sursee, 10. Dezember 2018
RA lic. iur. Bruno Peter
Stadtschreiber

Fotos:  www.sursee.ch

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