Der Chlaus–Märt vom 6. Dezember findet dieses Jahr aufgrund der Corona–Pandemie
und den damit verbundenen Schutzmassnahmen nicht statt. Der Stadtrat hat
entschieden, in der Altstadt von 9 Uhr bis 17 Uhr einen Warenmarkt ohne Event–
charakter und Verpflegungsstände durchzuführen. Der Verkauf oder die Gratisabgabe
von Getränken und Esswaren zum sofortigen Verzehr ist untersagt. Dies gilt auch für
den Landmaschinen–Markt auf dem Märtplatz.
Der traditionelle Chlaus–Märt zieht jeweils mehrere tausend Besuchende in die Altstadt. Er ist
nicht nur ein Warenmarkt, sondern ein fester Event im Jahreskalender der Stadt Sursee und
als Veranstaltung einzustufen. Eine Durchführung des Chlaus–Märt 2021 erachtet die Stadt
Sursee aufgrund der weiterhin unsicheren epidemiologischen Lage und den damit
verbundenen Schutzmassnahmen als nicht möglich.
Warenmarkt ohne Verpflegungsstände
Der Stadtrat hat entschieden, am 6. Dezember 2021, einen Warenmarkt ohne Eventcharakter
und Verpflegungsstände zu ermöglichen. Ein solcher Anlass erachtet die Stadt Sursee als
durchführbar, da er nicht als Veranstaltung einzustufen ist und folglich die Zertifikatspflicht
entfällt. Die dazu notwendigen Abklärungen bei den kantonalen Behörden sind erfolgt.
Am Markt werden ausschliesslich Händlerinnen und Händler vor Ort sein, die Waren anbieten
und keine Getränke und Esswaren zum sofortigen Verzehr im Angebot haben. Die Gratis–
abgabe oder der Verkauf von Getränken und Essen zum sofortigen Verzehr ist untersagt.
Dies gilt auch für den Landmaschinen–Markt auf dem Märtplatz.
Der Warenmarkt in der Altstadt öffnet um 9 Uhr und schliesst um 17 Uhr. Im Weiteren gelten
die Massnahmen, Verordnungen und Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG)
zur Eindämmung des Coronavirus, insbesondere die Abstands– und Hygieneregeln.
Die Stadt Sursee dankt den Markthändlerinnen und Markthändler sowie der Bevölkerung für
das Verständnis und hofft, in den kommenden Jahren den traditionellen Chlaus–Märt im
üblichen Rahmen durchführen zu können.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]