Surseer Gemeindeversammlung entscheidet über Bebauungsplan Pilatusstrasse

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Stadt Sursee

Zwischen dem Bahnhof Sursee und dem Möbelhaus Ulrich im Gebiet Chotten ist ein
Wohn und Geschäftshochhaus mit öffentlich zugänglichen Aussenräumen geplant.
Am 30. Mai 2022 stimmen die Surseerinnen und Surseer über den Bebauungsplan ab.
Dieser regelt verbindlich, wie Architektur, Grünräume, Spielflächen, Parkierung,
Erschliessung, Lärmschutz, Energie, Ver und Entsorgung gelöst werden sollen.

Im Rahmen der Siedlungsentwicklung nach innen sollen an gut erschlossenen Lagen im
Bahnhofgebiet schlecht genutzte Bauzonen punktuell mit Hochhäusern bebaut werden. Dies
sehen das räumliche Entwicklungskonzept sowie die Richtlinien Hochhäuser und höhere
Häuser der Stadt Sursee so vor. Ziel ist es, dass mit der knappen Ressource Boden sorgfältig
umgegangen und dieser hochwertig genutzt wird. Im Zonenplan der Stadt Sursee sind für
örtlich begrenzte Areale deshalb Zonen mit Bebauungsplanpflicht festgelegt. Das Bau und
Zonenreglement enthält für diese Areale die entsprechenden Bestimmungen. Darunter fällt
unter anderem das Grundstück Nr. 468 im Gebiet Chotten, zwischen dem Bahnhof und dem
Möbelhaus Ulrich. Auf dem Grundstück ist ein Wohn und Geschäftshochhaus von knapp 50
Meter Höhe mit öffentlich zugänglichen Aussenräumen, einem begrünten Platz, Restaurant
und Verkaufsflächen geplant. Das Bauprojekt mit dem Namen «Alea» soll von Ende 2023 bis
Ende 2026 realisiert werden. Bauherrin ist die Bahnhof Nord Immobilien AG (mehr
Informationen zum Projekt unter:
www.aleasursee.ch).
Projekt stärkt Sursee als zweites Zentrum

Der Bebauungsplan, über welchen die Stimmberechtigten am 30. Mai 2022 befinden, legt die
zulässigen Nutzungs und Baumasse fest. Er regelt verbindlich, wie Architektur, Grünräume,
Spielflächen, Parkierung, Erschliessung, Lärmschutz, Energie, Ver und Entsorgung gelöst
werden sollen. Vereinbart wurde zudem die Höhe der Mehrwertabgabe. Diese beträgt nach
Abzug der Sachleistungen 698’500 Franken. Sie kommt der Stadt Sursee zugute. Dies, weil
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtet sind, 20 Prozent des Mehrwerts
abzugeben wenn deren Land durch den Erlass eines Bebauungsplans an Wert gewinnt.

Aus Sicht des Stadtrates ermöglicht der Bebauungsplan Pilatusstrasse eine städtebaulich
und architektonisch attraktive Überbauung für Wohnen, Dienstleistungen und
publikumsorientierte Nutzungen. Ein urbaner Freiraum am Bahnhof wird geschaffen. Die
Richtprojekte Architektur und Freiraum erfüllen sämtliche Anforderungen der Richtlinien
Hochhäuser und höhere Häuser. Auch der Kanton Luzern beurteilt den Bebauungsplan
Pilatusstrasse im Rahmen der Vorprüfung im Sommer 2021 insgesamt als gut. Er entspreche
der kantonalen Strategie, Sursee als kantonales Nebenzentrum zu stärken, schreibt er.

Anpassungen nach öffentlicher Mitwirkung
Im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung gingen aus der Bevölkerung im September 2021
sieben Eingaben ein. Diese betreffen vor allem die Themen Schattenwurf, Schallreflexion,
Verkehr, Begrünung des Areals und Vernetzung mit dem Bahnhof. Die Stadt hat diese
Anliegen geprüft und den Bebauungsplan Pilatusstrasse weiter optimiert. Während der
anschliessenden öffentlichen Auflage gingen im Januar 2022 vier Einsprachen ein; davon
wurde eine zurückgezogen. An der Gemeindeversammlung befinden die Stimmberechtigten
über die verbleibenden drei Einsprachen. Zudem können sie die baurechtlichen Vorgaben

beschliessen, damit auf dem Areal das angedachte Projekt realisiert werden kann. Die
Details des Projekts werden im anschliessenden Baubewilligungsverfahren behandelt und
sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans.

Die Botschaft zum Bebauungsplan Pilatusstrasse wird den Stimmberechtigten in den
nächsten Tagen per Post zu gestellt. Sie ist auch
online einsehbar.
Die Gemeindeversammlung findet am 30. Mai 2022 um 19.30 Uhr im Pfarreizentrum Sursee
an der St. UrbanStrasse 8 statt. Neben dem Bebauungsplan Pilatusstrasse befinden die
Stimmberechtigten über den Jahresbericht und die Jahresrechnung 2021 .
Zudem wählen sie die Revisionsstelle für die Amtsdauer 2022 2024.

WochenendFahrverbot in der Altstadt Sursee

In den Sommermonaten gibt es in der Altstadt Sursee ein Wochenend-Fahrverbot. Das
Verbot gilt heuer vom Samstag, 30. April 2022 bis Sonntag, 25. September 2022.

Das zeitlich befristete Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder gilt jeweils
von Samstag ab 17.30 Uhr bis Montag um 6 Uhr. Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind
Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen (Fahrberechtigungen).

Das Parkregime innerhalb der gesamten Zone 24 Altstadt basiert auf den Bestimmungen im
Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee. Zusätzlich gilt während des
Wochenend-Fahrverbots vom Samstag, 30. April 2022, bis Sonntag, 25. September 2022, ein
generelles Parkverbot auf den Parkplätzen in der Oberstadt, beim Rathausplatz und der
Unterstadt (ohne Judenplatz) jeweils vom Samstag ab 17.30 Uhr bis am Montag um 6 Uhr.
Somit dürfen auch Inhaberinnen und Inhaber von Altstadtkarten (Dauerparkierkarten) diese
Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht nutzen.

Die bereits ausgestellten Fahrberechtigungen (Spezialbewilligungen) sind weiterhin gültig und
müssen nicht erneuert werden.
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