Surseer Stadtrat will Gesamtstrategie für die Altstadt und lehnt Initiative ab

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v.l.n.r. Urs Koch, Finanzvorsteher; Judith Studer-Niederberger, Bildungsvorsteherin; Romeo Venetz, Bauvorsteher; Yvonne Zemp Baumgartner, Sozialvorsteherin; Sabine Beck-Pflugshaupt, Stadtpräsidentin; Bruno Peter, Stadtschreiber

Die Surseer Altstadt soll bis auf wenige Ausnahmen autofrei werden. Dies verlangt die Initiative
«Für eine attraktive Altstadt Sursee». Der Stadtrat lehnt die Initiative ab. Der Fokus ist zu
einseitig auf das Thema Verkehr gelegt. Er will eine gesamtheitliche Strategie erarbeiten. In
dieser sollen die Themen Attraktivierung, Nutzung, Freiraum sowie Verkehr und Parkierung eine
wichtige Rolle einnehmen. Die Stimmberechtigten werden an der Gemeindeversammlung vom
19. März 2025 über die Initiative entscheiden.
«Der Stadtrat will eine attraktive Altstadt für Sursee», sagt Stadtpräsidentin Sabine Beck-Pflugshaupt. Die von den Grünen, der SP und Grünliberalen Partei eingereichte Initiative führe allerdings nicht zu diesem Ziel. Damit wird lediglich erreicht, dass die Altstadt in der Ortsplanung als verkehrsfreie Zone definiert wird. «Diese führt nicht automatisch zu mehr Lebensqualität und Attraktivität.» Zudem ist die
Ortsplanung nicht das richtige Mittel zur Erreichung von Verkehrsmassnahmen. Der Stadtrat lehnt die Initiative «Für eine attraktive Altstadt Sursee» darum ab. Er möchte die verschiedenen Fragen rund um diesen wichtigen Stadtteil in einem grösseren Kontext betrachten.
Verschiedene Interessen und Nutzungen miteinbeziehen
Der Stadtrat will eine ganzheitliche Strategie erarbeiten, bei der die Bevölkerung und weitere
Anspruchsgruppen miteinbezogen werden. Dabei werden die Themen Attraktivierung, Nutzung,
Freiraum sowie Parkierung und Verkehr eine wichtige Rolle einnehmen. Unter anderem soll aufgezeigt werden, welche Vor-, beziehungsweise Nachteile verkehrliche Anpassungen mit sich bringen würden.
Denn die Auswirkungen einer verkehrsfreien oder verkehrsberuhigten Altstadt auf die verschiedenen Nutzungen wie Wohnen, Gewerbe, Gastronomie und Freizeit, können aktuell zu wenig abgeschätzt werden.
«Wir erachten es als unseriös, Entscheide vorwegzunehmen, deren Tragweite völlig unbekannt sind», sagt Sabine Beck-Pflugshaupt und fügt an: «Mit dem Vorgehen des Stadtrats ist sichergestellt, dass die entscheidenden Fragen zuerst beantwortet werden und Grundlagen vorliegen, um Massnahmen
umzusetzen.» Zudem wären allfällige verkehrliche Änderungen deutlich einfacher anzugehen und müssten nicht über ein aufwändiges Ortsplanungsverfahren gemacht werden, wie es die Initiative vorsieht. Der Stadtrat hat in den vergangenen Monaten mehrere Gespräche mit den Initianten geführt und sie über seinen Entscheid und Vorgehensvorschlag informiert.
Entscheid der Stimmbevölkerung fliesst in Gesamtstrategie ein
Die Surseerinnen und Surseer werden an der Gemeindeversammlung vom 19. März 2025 über die Initiative entscheiden. Wird diese angenommen, wird das Ortsplanungsverfahren gemäss Planungs- und Baugesetz des Kantons Luzern durchgeführt. Darüber haben die Stimmberechtigten abermals zu befinden, bevor der Stadtrat das Signalisationsverfahren in Gang setzen kann. Ein breit angelegter
Mitwirkungsprozess wird in diesem Fall nicht durchgeführt. Wird die Initiative abgelehnt, wird der Stadtrat den Volksentscheid in seine Gesamtstrategie für die Attraktivierung der Altstadt miteinfliessen lassen.

Das will die Initiative
Die Initiative «Für eine attraktive Altstadt Sursee» wurde im Mai 2023 mit 358 gültigen
Unterschriften eingereicht. Sie wurde von den Surseer Parteien SP, Grüne und Grünliberale
lanciert und wird von weiteren Organisationen unterstützt. Das Begehren der Gemeindeinitiative
«Für eine attraktive Altstadt Sursee» beinhaltet im Wortlaut folgendes:
— Die Altstadt Sursee wird als verkehrsfreie Zone definiert.
— In der verkehrsfreien Zone gelten Ausnahmen für den Güterumschlag zu definierten Zeiten,
Anwohnende (keine Abhängigkeit von Parkplatz bzw. Parkkarte), Geschäfte/ Betriebe in der
Altstadt (nur für betriebliche Zwecke), den Langsamverkehr, den öffentlichen Verkehr,
Fahrzeuge der Ver- und Entsorgung und öffentlicher Dienste, Handwerker für die Ausführung
von Arbeiten in der Altstadt, Personen mit Beeinträchtigung, Taxis und weitere, polizeilich
bewilligte Fahrten. Die Ausnahmen sind niederschwellig zu ermöglichen und den
technologischen/gesellschaftlichen Entwicklungen anzupassen.
— Parkplätze in der Oberstadt werden aufgehoben und für die Belebung der Altstadt tagsüber
genutzt bspw., indem diese Fläche dem Wochemärt zur Verfügung gestellt wird.
— Die Umsetzung der verkehrsfreien Zonen kann in Schritten erfolgen und es gilt eine
Übergangszeit von 5 Jahren.
— Es werden Massnahmen getroffen, um den Durchgangsverkehr über die Umfahrungsstrasse
(Münster- bzw. Ringstrasse) zu führen und die Quartierstrassen (Fokus Wilemattstrasse,
Dägersteinstrasse und Christoph-Schnyder-Strasse) zwischen Bad- bzw. Schellenrainstrasse
und Centralstrasse vor dem Durchgangsverkehr zu befreien.