Seit Jahresbeginn war es den Betreiberinnen und Betreibern von Takeawaybetrieben in Skigebieten erlaubt Sitzplätze im Aussenbereich anzubieten. Dies im Rahmen der vom Kanton erteilten Betriebsbewilligung. Dort konnten ihre Gäste die erworbenen Speisen und Getränke im Aussenbereich der Gastrobetriebe konsumieren. Dabei war ein Schutzkonzept einzuhalten. Diese Praxis wurde vom Kanton, den Tourismusorganisationen und von Gemeinden begleitet und kontrolliert.
In den vergangenen Tagen hat der Bundesrat die Kantone mehrmals angehalten, die Regelung für Takeawaybetriebe in den Skigebieten nach seiner Auslegung einzuhalten. Gleichzeitig stellte er die mögliche Öffnung zumindest von Aussenbereichen von Gastronomiebetrieben auf den 22. März 2021 in Aussicht. Der Regierungsrat hat heute beschlossen, der Aufforderung des Bundesrats stattzugeben und eine Anpassung vorzunehmen. Somit ist es ab morgen Samstag, 27. Februar 2021 auf dem ganzen Kantonsgebiet nicht gestattet, Tische und Sitzgelegenheiten im Ausssenbereich von Takeawaybetrieben anzubieten. Damit herrscht in Uri das gleiche Regime wie im durch die Skiarena verbundenen Nachbarkanton Graubünden. Sitzgelegenheiten und Tische sind zu entfernen. Der Takeawaybetrieb bleibt aber getreu dem Bundesrecht ausdrücklich erlaubt. Im Aussenbereich sind ab dem 1. März 2021 in der Schweiz wieder Gruppen von 15 Personen erlaubt.
Der Kanton Uri bedauert, das aus epidemiologischer Sicht gute Konzept aus staatspolitischen Gründen aufgeben zu müssen.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]