Teilrevision der Nutzungsplanung und der Bau- und Zonenordnung Silenen genehmigt

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Urner Regierungsrat

Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Nutzungsplanung Silenen, bestehend aus den digitalen Daten der revidierten Nutzungsplanung und der revidierten Bau- und Zonenordnung (BZO) weitgehend genehmigt.

Einzig die im neuen Artikel 29a BZO festgehaltenen Schutzmassnahmen widersprechen dem Gesetz über den Natur- und Heimatschutz. Aus diesem Grund wird der letzte Satz des Artikels «Zudem sind Bauvorhaben gemäss dem aktuellen Stand der Technik auszuführen» nicht genehmigt. Die Gemeinde wird auch angewiesen, im Rahmen einer zukünftigen Anpassung der BZO zusätzlich die Materialwahl als wesentliches Merkmal in diesen Artikel aufzunehmen.

Zudem wird die Gemeinde angewiesen, im Rahmen der nächsten Revision der Bau- und Zonenordnung den Schutz historischer Verkehrswege im Einklang mit dem kantonalen und nationalen Recht zu regeln.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]