Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes geht in Vernehmlassung

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Regierungsrat schickt eine Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes bis am 10. Juli 2017 in die Vernehmlassung. Hintergrund der Revision ist der Nachvollzug von Bundesrecht in den Bereichen Waldschutz und Arbeitssicherheit. Zudem sind neue Aufgaben für die «Regionalen Organisationen» vorgesehen. Parallel dazu wird der kantonale Forstdienst neu organisiert.

Am 1. Januar 2017 ist das neue Waldgesetz des Bundes in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, den Wald künftig besser vor Schadorganismen zu schützen, ihn für die Herausforderungen des Klimawandels zu wappnen und die Holznutzung sowie die Arbeitssicherheit zu stärken. Dies erfordert auch im kantonalen Recht Anpassungen im Bereich des Waldschutzes und der Arbeitssicherheit.

Neue Aufgaben für «Regionale Organisationen»
Seit 2006 können bestimmte staatliche Aufgaben auch an privatrechtliche «Regionale Organisationen» (RO) delegiert werden (siehe Kasten). Die Teilrevision sieht vor, dass künftig die Betriebsförster der RO im Auftrag der Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) auch Waldeigentümerinnen und -eigentümer beraten dürfen, die nicht Mitglied einer RO sind. Dies gilt für den Nutzwald. In Schutzwäldern oder Naturvorranggebieten bleibt die Beförsterungskompetenz weiterhin beim Kanton. Mit dieser Neuerung soll die Zusammenarbeit im Luzerner Wald verbessert werden. Zudem erhofft man sich neue Mitglieder für die RO.

Die Vernehmlassung zum teilrevidierten kantonalen Waldgesetz dauert bis zum 10. Juli 2017. Das angepasste kantonale Waldrecht soll am 1. Juli 2018 in Kraft treten.

Reorganisation Forstdienst
Parallel zur Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes wird der kantonale Forstdienst neu organisiert. Unter anderem wird die Zahl der Forstreviere von 16 auf 12 reduziert. Zudem wird die Führungsstruktur der lawa-Abteilung Wald gestrafft und integraler gestaltet. Eine Stelle eines Fachbereichs wird nicht mehr besetzt und die Verwaltung der Waldregion Luzern zieht von der Stadt Luzern an den lawa-Standort nach Sursee um. Einen Beitrag leisten auch die nichtstaatlichen Organisationen: Die Entschädigung der privaten RO und der Korporationen für die ausgelagerten Beförsterungsaufgaben sowie die Beiträge des Kantons an Waldprojekte werden um rund acht Prozent gekürzt. In der Summe führen die Massnahmen zu einem Minderaufwand von jährlich 0.7 Millionen Franken.

Anhang
Vernehmlassungsunterlagen
Organigramm lawa (1.3.2017)
– Übersicht Waldregionen und Forstreviere (1.2.2017)
– Übersicht Regionale Organisationen (22.3.2016)
Bild: Mit der Revision des Waldgesetzes wird das Forstwesen angepasst.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:

  • Perspektiven für die Regionen
  • «Regionale Organisationen»
    Der Luzerner Wald umfasst eine Gesamtfläche von 41’000 Hektaren. Die kleinstrukturierte Eigentumssituation mit rund 12’000 privaten Waldeigentümern erschwert die Bewirtschaftung des Luzerner Waldes, weshalb sich möglichst viele betrieblich nicht organisierte Waldeigentümerinnen und -eigentümer zu «Regionale Organisationen» (RO) zusammenschliessen sollen. Diese bewirtschaften den Wald gemeinsam unter Führung einer Fachperson und können das Holz so kostengünstig bündeln und kundengerecht liefern.Innerhalb der letzten zehn Jahre ist ein kantonsweites Netz von zehn RO entstanden. Knapp 80 Prozent der Waldfläche im Kanton Luzern werden heute durch RO oder andere betriebliche Waldorganisationen bewirtschaftet. Der Aufbau der RO stärkt die Leistungsfähigkeit der Wald- und Holzwirtschaft.
    Die Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa) schafft und steuert die Rahmenbedingungen und Grundlagen, damit die betrieblichen Waldorganisationen die Leistungen für die Öffentlichkeit erbringen können.[content_block id=29782 slug=ena-banner]