Mit den Anpassungen im Polizeigesetz wird den aktuellen Entwicklungen insbesondere im Bereich Datenschutz Rechnung getragen. Auf den gleichen Zeitpunkt tritt auch eine Anpassung des Steuergesetzes und der Videoverordnung in Kraft.
Am 3. März 2024 hat das Urner Stimmvolk die Revision des Polizeigesetzes mit über 75 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen. Knapp einen Monat später beschloss der Regierungsrat, die Änderungen auf den 1. Juli 2024 in Kraft zu setzen.
«Die Teilrevision des Polizeigesetzes war einerseits notwendig, um für die Polizeiarbeit zeitgemässe und griffige Rechtsgrundlagen zu schaffen. Andererseits trägt sie aktuellen Entwicklungen wie der Digitalisierung oder der Rechtsprechung Rechnung», sagt Sicherheitsdirektorin Céline Huber. Zentrales Element der Revision bildet die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements. Damit sollen mögliche Gewalttaten und Gefahren, beispielsweise bei Drohungen, gewalttätigem Verhalten, häuslicher Gewalt, Stalking und Belästigungen, frühzeitig erkannt und verhindert werden. Weiter wird der Datenschutz gestärkt und präzisiert, indem Anpassungen an das künftige Datenschutzrecht vorgenommen werden und eine gesetzliche Grundlage für den interkantonalen, automatisierten Datenaustausch sowie für die automatisierte Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung geschaffen wird. Schliesslich wird die Abgrenzung zur Schweizerischen Strafprozessordnung optimiert.
Meldepflicht für Hanfanbau
Mit der Inkraftsetzung gilt neu eine Meldepflicht für den Anbau legaler Hanfpflanzen (THC-Gehalt unter 1 Prozent). Diese Meldepflicht ermöglicht einen effizienten und verhältnismässigen Umgang mit Betreiberinnen und Betreibern von Hanfanlagen, insbesondere auch im Hinblick auf künftige Hinweise oder Anzeigen von Drittpersonen wegen vermutetem illegalem Hanfanbau. Die Kantonspolizei Uri stellt zu diesem Zweck ein Meldeformular zur Verfügung. Dieses ist unter www.ur.ch/dienstleistungen/
Steuergesetz
Ebenfalls auf den 1. Juli 2024 tritt eine Anpassung des Steuergesetzes in Kraft. Die Anpassung steht im Zusammenhang mit polizeilichen Ermittlungen in Steuersachen, die ausserhalb eines Strafverfahrens durchgeführt werden. Die neuen Auskunftsrechte der Kantonspolizei sind insbesondere für die Verhinderung oder Aufdeckung von Straftaten in den Bereichen Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung, organisierte Kriminalität oder Menschenhandel sinnvoll.
Videoverordnung
Mit einem neuen Artikel zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung geht auch eine Anpassung der Videoverordnung einher. Diese setzt die Vorgaben eines Bundesgerichtsurteils um, indem sie Anordnung, Protokollierung und Überprüfung der automatisierten Fahrzeugfahndung auf Verordnungsstufe regelt.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]