Der Regierungsrat begrüsst grundsätzlich die Stossrichtung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, die Zersiedelung zu bremsen und die Regelungen zum Bauen ausserhalb der Bauzonen zu vereinfachen. In seiner Vernehmlassungsantwort beurteilt der Kanton Luzern die Vorlage aber als schwer verständlich, unausgereift und für die Praxis nicht geeignet. Der neu entwickelte Planungs- und Kompensationsansatz wird aus heutiger Sicht integral abgelehnt. Dieser Ansatz soll dazu dienen, ausserhalb der Bauzonen Vorhaben zu ermöglichen, sofern andernorts eine Kompensation für die Beanspruchung der Landwirtschaftsfläche geleistet wird. Der Vollzug dieser Bestimmung dürfte sich als sehr schwierig erweisen. Der Regierungsrat beantragt deshalb, die für die Kantone sehr wichtige Vorlage grundlegend, ohne Zeitdruck und im Rahmen einer umfassenden Perspektive zu überarbeiten.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]