Teilungültigkeit der Gesetzesinitiative «Gegen Fan-Gewalt» und Fristverlängerung für Gegenentwurf

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Staatskanzlei Luzern

Der Regierungsrat beantragte beim Kantonsrat, die Gesetzesinitiative «Gegen Fan-Gewalt» für teilweise ungültig zu erklären, da Forderungen mit höherrangigem Recht im Konflikt stehen. Die gültigen verbleibenden Elemente der Initiative erachtet der Regierungsrat als nicht zielführend. Er wird daher einen Gegenentwurf ausarbeiten, der wirkungsvolle lokale Maßnahmen setzt. Deshalb beantragte der Regierungsrat eine Fristverlängerung um ein Jahr.

Mitte April 2024 reichte ein Initiativkomitee der Mitte Kanton Luzern die kantonale Gesetzesinitiative «Gegen Fan-Gewalt» ein. Sie fordert eine Ergänzung des Luzerner Polizeigesetzes für Fußball- und Eishockeyspiele der höchsten Männerliga. Die Initiative adressiert insbesondere den Stadionzugang, Fanreisen und die Folgen von Sachbeschädigungen und Ausschreitungen.

Der Regierungsrat kommt aufgrund eines externen Gutachtens zum Schluss, dass drei Forderungen mit höherrangigem Recht im Konflikt stehen. Es handelt sich dabei um die Speicherung und Herausgabe von Besucherdaten an die Bewilligungsbehörde, die Einführung personalisierter Tickets sowie die automatische Anordnung von Geisterspielen bei wiederholten Ausschreitungen. Die Initiative ist deshalb für teilungültig zu erklären. Der gültig verbleibende Initiativtext ergibt weiterhin ein sinnvolles Ganzes und entspricht dem ursprünglichen Anliegen.

Massgeschneiderter Gegenentwurf mit lokalen Massnahmen
Die meisten der verbleibenden gültigen Forderungen der Initiative sind Teil bestehender Regelungen, insbesondere des Hooligan-Konkordats und können bei Bedarf heute bereits angewendet werden. Eine Verankerung im Gesetz bringt kaum nennenswerte Vorteile, verhindert aber den Handlungsspielraum der Behörden und erhöht die Sicherheit kaum. und Sicherheitsdirektorin Ylfete Fanaj hält fest: „Der Regierungsrat anerkennt die Problematik von Fan-Gewalt und Ausschreitungen rund um Fussballspiele – der vorliegende Lösungsvorschlag vermag aber nicht zu überzeugen.“ Der Regierungsrat wird deshalb einen Gegenentwurf entwickeln und beantragt dazu eine Verlängerung der Frist zur Unterbreitung eines Gegenentwurfes um ein Jahr. Dies erlaubt es, vertieft gesetzliche Regelungen zu prüfen, die lokal anzusetzen und am bewährten «Luzerner Weg» anzuknüpfen, der auf Dialog, Prävention, polizeiliche Maßnahmen und die Verantwortung des Clubs setzt. Die Verlängerung der Frist ermöglicht es außerdem, die laufenden Bemühungen der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) zur Einführung personalisierter Tickets besser zu berücksichtigen.


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