Tempo 30: Planungsbericht schafft transparente Grundlage

Spread the love

Tempo 30 Symbolbiild

Nach der zustimmenden Kenntnisnahme des Planungsberichts «Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts» durch den Kantonsrat kann die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur hängige Tempo 30 Gesuche der Gemeinden gestützt darauf weiterbearbeiten. Gleichzeitig wird unter Berücksichtigung des Beratungsergebnisses eine Anpassung der Strassenverkehrsverordnung vorbereitet, die noch im ersten Quartal 2025 in die Vernehmlassung gehen soll.

Der Kantonsrat hat am 3. Dezember 2024 den Planungsbericht Tempo 30 auf verkehrsorientierten Strassen innerorts zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit hat der Kanton Luzern eine klare, transparente Grundlage zur Bewilligungspraxis für Tempo-30-Gesuche von Gemeinden auf Kantonsstrassen zur Hand. Der Kantonsrat hat den Planungsbericht mit insgesamt elf Bemerkungen ergänzt (vgl. Beschlüsse Kantonsrat). Auf der Basis des verabschiedeten Planungsberichts wird der Regierungsrat zügig eine Vernehmlassungsvorlage für die notwendige Anpassung der Strassenverkehrsverordnung erarbeiten. Die Vernehmlassung ist im Frühling 2025 vorgesehen.

Hängige Gesuche für Tempo-30-Abschnitte wird die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur (vif) mit den neuen Rahmenbedingungen aus der Beratung des Planungsberichts im Kantonsrat überprüfen und beurteilen, dessen Einbezug dem Regierungsrat wichtig war. Aktuell sind noch mehrere Gesuche hängig. Deren Behandlung wird einige Wochen in Anspruch nehmen, zumal es nun alle Kriterien angemessen zu berücksichtigen gilt. Insbesondere werden die Auswirkungen auf den Wirtschaftsverkehr abzuklären sein und ebenso, ob temporäre Geschwindigkeitsreduktionen möglich sind. Neue Gesuche von Gemeinden werden ebenfalls anhand sämtlicher Kriterien aus dem ergänzten Planungsbericht beurteilt.

Mit der überarbeiteten Version der Beurteilungsmethode und der teilrevidierten Strassenverkehrsverordnung soll auch ein Merkblatt für die Gemeinden erarbeitet werden. So kennen die Gemeinden die Voraussetzungen und die Beurteilungskriterien für Tempo-30-Gesuche auf Kantonsstrassen und können vor Einreichung allfälliger Gesuche entsprechende Vorabklärungen treffen.


Strategiereferenz
Diese Massnahme dient der Umsetzung der politischen Schwerpunkte im Bereich
– Urbanisierung
gemäss Kantonsstrategie


Anhang
mobilitaet.lu.ch/tempo30