Der Regierungsrat treibt die Revision des Wasserbaugesetzes voran und schickt den überarbeiteten Gesetzesentwurf – der die Gemeinden markant entlastet – früher als geplant in die Vernehmlassung. Damit kann das Vernehmlassungsergebnis in die politische Diskussion einfliessen, die nach dem Kantonsratsentscheid zum Konsolidierungsprogramm 2017 weitergeführt wird. Zudem können mit einer raschen Klärung der Aufgabenteilung drohende Verzögerungen bei Hochwasserschutz-Projekten verhindert werden.
Der überarbeitete Entwurf des totalrevidierten Wasserbaugesetzes, das künftig Gewässergesetz heissen soll, geht früher als geplant in die Vernehmlassung. Ursprünglich sollte die Vernehmlassung mit jener zur Aufgaben- und Finanzreform 2018 (AFR 18) verknüpft werden, welche die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden überprüft. Die AFR 18 wurde allerdings auf Antrag der Gemeinden sistiert, bis die Auswirkungen des Konsolidierungsprogramms 2017 (KP 17) bekannt sind. Indem die Regierung die Totalrevision des Wasserbaugesetzes nun vorantreibt, kann das Vernehmlassungsresultat in die politische Diskussion einfliessen, die nach dem Kantonsratsbeschluss zum KP 17 weitergeführt wird.
Hinzu kommt: Bis das revidierte Gesetz in Kraft ist, drohen Verzögerungen bei neuen Hochwasserschutz-Projekten. Die Kostenbeteiligung der Gemeinden – die mit der Gesetzesrevision voraussichtlich wegfällt – ist derzeit bei den meisten grösseren Hochwasserschutz-Projekten umstritten. Die Gemeinden setzen sich deshalb vermehrt dafür ein, dass die Projekte verschoben werden, bis die neue Regelung gilt. Eine rasche Inkraftsetzung des neuen Gewässergesetzes ist daher zentral für den Hochwasserschutz im Kanton Luzern.
Neuer Entwurf entlastet Gemeinden
Die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden wurde beim ersten Gesetzesentwurf 2014 mehrheitlich kritisiert. Sah dieser noch eine Einteilung der öffentlichen Gewässer in Kantons- und Gemeindegewässer vor, so verantwortet und finanziert im neuen Entwurf allein der Kanton den Wasserbau und den baulichen Unterhalt der öffentlichen Gewässer. Der Kanton ist zudem für den betrieblichen Unterhalt grösserer Gewässer verantwortlich (Reinigungs- und Räumungsarbeiten, Uferpflege). Den Gemeinden verbleibt der betriebliche Unterhalt der übrigen öffentlichen Gewässer. Der neue Gesetzesentwurf entlastet die Gemeinden somit markant – um über 20 Millionen Franken pro Jahr. Insgesamt hat die Vorlage zum Ziel, dass Kanton und Gemeinden die entsprechenden Aufgaben im Interesse eines wirksamen Hochwasserschutzes möglichst effizient wahrnehmen.
Totalrevision berücksichtigt geändertes Bundesrecht
Das neue Gewässergesetz berücksichtigt daneben insbesondere das geänderte Bundesrecht. Im Fokus des Hochwasserschutzes stehen heute nicht mehr primär bauliche, sondern gewässerspezifische und raumplanerische Massnahmen. Es entspricht zudem den seit 2011 geltenden eidgenössischen Vorschriften zum Gewässerraum, die den Raumbedarf oberirdischer Gewässer neu definiert haben.
Die Vernehmlassung zum zweiten Entwurf des neuen Gewässergesetzes dauert bis zum 10. März 2017.
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie:
- Perspektiven für die Regionen