Bern (ots) – Ende dieser Woche endet die Vernehmlassungsfrist über die Einführung eines neuen Bundesgesetzes über die Ladenöffnungszeiten (LadÖG). Damit soll die bisherige Kompetenz der Kantone beim Festlegen der Ladenöffnungszeiten übersteuert werden. Für zwei Drittel der Kantone bedeutet dies eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, lehnt diese Verschlechterung der Arbeitsbedingungen der Angestellten im Detailhandel klar ab. weniger
Das neue Ladenöffnungsgesetz sieht vor, dass Geschäfte unter der Woche mindestens bis 20 Uhr und an Samstagen mindestens bis 19 Uhr geöffnet werden dürfen. Kantone mit restriktiveren Regelungen müssten ihre Ladenöffnungen anpassen. Längere Ladenöffnungszeiten verschlechtern die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmenden im Detailhandel. Die Reichweite dieses neuen Gesetzes ist sehr gross; betroffen wären 16 Kantone der Schweiz und damit verschlechterte Arbeitsbedingungen für über 200’000 Arbeitnehmende im Detailhandel.
Fadenscheiniges Argument der Befürworter
Begründet wird das neue Gesetz unter anderem mit dem Wunsch nach harmonisierten Ladenöffnungszeiten. Harmonisierung hiesse aber, dass die Mindestöffnungszeiten im Gesetz konsequenterweise auch gleich den maximalen Ladenöffnungszeiten entsprechen würden. Eine solche Limitierung der Öffnungszeiten gegen oben wird aber im Gesetzesentwurf explizit ausgeschlossen. Damit zeigt sich deutlich, dass es in Tat und Wahrheit lediglich um eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten geht: „Eine solche Verlängerung der Ladenöffnungszeiten durch die Hintertüre lehnen wir ab“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse.
Zwängerei der Liberalisierer
Im Bereich der Ladenöffnungszeiten gibt es eine eigentliche Zwängerei der Liberalisierer. Auf kantonaler Ebene fanden in den letzten Jahren viele Abstimmungen zu diesem Thema statt. Dabei hat sich die Stimmbevölkerung mehrheitlich gegen verlängerte Öffnungszeiten ausgesprochen. Allein seit 2009 ist in 6 der 16 betroffenen Kantone eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten im Sinne des neuen LadÖG von der Stimmbevölkerung abgelehnt worden – dazu kommt noch die vehemente Ablehnung von Vorlagen zur Totalliberalisierung in mehreren Kantonen. Der Versuch diese kantonalen Volksentscheide über ein Bundesgesetz zu übersteuern ist demokratiepolitisch äusserst fragwürdig und wird von Travail.Suisse abgelehnt.
>> zur Vernehmlassung: www.travailsuisse.ch/aktuell/vernehmlassungen