Bern (ots) – Der Bundesrat hat heute die Ratifizierung von zwei Übereinkommen des Europarates beschlossen. Travail.Suisse, der unabhängige Dachverband der Arbeitnehmenden, begrüsst diese Vereinfachung der Durchsetzung der flankierenden Massnahmen (FlaM). Die Einführung einer Pflicht, wonach ausländische Entsendebetriebe für die Zeit ihrer Tätigkeit in der Schweiz über eine inländische Zustelladresse verfügen müssen, sollte dennoch ernsthaft geprüft werden.
Der Entscheid des Bundesrates zur Ratifizierung des Europäischen Übereinkommens über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (Übereinkommen Nr. 94) könnte mithelfen, ein Problem aus der Anwendung der flankierenden Massnahmen zu entschärfen. Die Zustellung von amtlichen Dokumenten ins Ausland ist oftmals schwierig, langwierig und teilweise nicht erfolgreich.
„Werden Sanktionen bei Lohnunterbietungen durch ausländische Entsendebetriebe nicht durchgesetzt, so leidet die Glaubwürdigkeit der flankierenden Massnahmen“, sagt Gabriel Fischer, Leiter Wirtschaftspolitik bei Travail.Suisse. Eine vereinfachte und raschere Zustellung der Entscheide aus der Anwendung der FlaM stärkt das Schutzdispositiv zum Schutz der Löhne und Arbeitsbedingungen und verbessert die Rechtsgleichheit. Für Travail.Suisse ist die Ratifizierung dieses europäischen Abkommens ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings sollte die Einführung einer Pflicht für ausländische Entsendebetriebe in der Schweiz über eine Zustelladresse zu verfügen ernsthaft geprüft werden, so wie dies von einem Postulat (14.3106) gefordert wird.