Umwandlung von Korporationen

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Luzerner Staatskanzlei

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Der Luzerner Regierungsrat hat vier Botschaften an den Kantonsrat verabschiedet, welche die Umwandlung von Korporationen in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft zum Inhalt haben. Das neue Korporationsgesetz bietet kleinen Korporationen die Möglichkeit, sich in eine öffentlich-rechtliche Genossenschaft umzuwandeln. Erstmals haben nun vier Korporationen des Kantons Luzern ein Gesuch um Umwandlung eingereicht. Es handelt sich dabei um die Korporationen Wellnau, Kaltbach, Oberschongau und Rottertswil. Ausserdem wurde die Botschaft über die Vereinigung der Gesamtkorporation Roggliswil mit der Personalkorporation Roggliswil verabschiedet. Sowohl die Umwandlungen als auch die Vereinigung der Korporationen bedürfen nun der Genehmigung durch den Kantonsrat.

Botschaften des Regierungsrates an das Parlament  [content_block id=29782 slug=ena-banner]