Universitäre Weiterbildung an Listenspitälern: Regierungsrat beantragt dem Parlament Sonderkredit über 4,96 Mio. Franken

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Staatskanzlei des Kantons Luzern

Der Regierungsrat erteilt den Spitälern, die auf der kantonalen Spitalliste aufgeführt sindLeistungsaufträge mit dem zu erbringenden Leistungsspektrum. Diese können zusätzlich die Abgeltung von gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) beinhalten – beispielsweise im Bereich der Forschung und universitären Lehre. Da im Jahr 2024 die Kosten der GWL für die universitäre Weiterbildung die Ausgabenkompetenz des Regierungsrates überschreiten, beantragt dieser dem Kantonsrat, einen Sonderkredit in der Höhe von knapp fünf Millionen Franken zu bewilligen.

Zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) zählen versorgungspolitisch sinnvolle ambulante und stationäre Leistungen von Spitälern, deren Abgeltung nicht durch Vergütungen der Patientinnen und Patienten und der Versicherer gedeckt sind. Als GWL abgegolten werden können auch die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen und die Forschung und universitäre Lehre.

Die im Bereich der Forschung und universitären Lehre von den Listenspitälern erbrachten GWL werden im Kanton Luzern durch Staatsbeiträge abgegolten. Unter Forschung und universitärer Lehre ist in erster Linie die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten zu verstehen, welche zu einem bedeutenden Teil durch die Spitäler gewährleistet wird. Insbesondere die Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin nach Abschluss des Medizinstudiums erfolgt in den Spitälern.

Die effektiven Kosten sind höher als bisher bezahlt wurden
Die effektiven Kosten für diese Weiterbildungsleistungen der Listenspitäler sind deutlich höher als die Beiträge, welche der Kanton in der Vergangenheit bezahlt hat. Deshalb soll eine gestaffelte Erhöhung der GWL-Abgeltung im Bereich der universitären Weiterbildung vorgenommen werden. Aus diesem Grund werden die Ausgaben für diese GWL im Jahr 2024 den Kompetenzbereich des Regierungsrates überschreiten. Daher beantragt er dem Kantonsrat hierfür einen Sonderkredit in der Höhe von 4,96 Millionen Franken.

Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzerner Kantonsstrategie: Luzern steht für Innovation

Anhang
Der Entwurf des Dekrets über einen Sonderkredit für die Abgeltung von GWL im Bereich der universitären Weiterbildung an Listenspitäler im Jahr 2024 wird am 1. August 2023 im Ratsinformationssystem veröffentlicht. [content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]