Die Universität Luzern plant zwei neue Fakultäten: eine für Gesundheitswissenschaften und Medizin, eine zweite für Verhaltenswissenschaften und Psychologie. Dafür muss das Universitätsgesetz geändert werden. In der Vernehmlassung wurde das Vorhaben grundsätzlich gut aufgenommen, es wurde aber auch Kritik geäussert. Der Kantonsrat entscheidet im Herbst über die zwei Fakultäten sowie über weitere Gesetzesänderungen.
Zurzeit besteht die Universität Luzern aus vier Fakultäten: der Theologischen, der Kultur- und Sozialwissenschaftlichen, der Rechtswissenschaftlichen und der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät. Anfang 2023 soll das bestehende und bereits etablierte Departement für Gesundheitswissenschaften und Medizin zu einer eigenen Fakultät werden. Neu gegründet werden soll die Fakultät für Verhaltenswissenschaften und Psychologie. Mit den zwei Fakultäten will die Universität Luzern ihr Angebot als humanwissenschaftliche Institution vervollständigen und abrunden. Die Aufbaukosten der neuen Fakultäten bezahlt die Universität aus privaten Donationen. Eine Erhöhung der Eigenkapitallimite von 10 auf 20 Prozent sowie Anpassungen der Gesetzesbestimmungen für die Leitungsorganisation der Universität sind weitere Revisionsanliegen.
Um diese Anliegen umzusetzen, muss das Universitätsgesetz geändert werden. Dazu fand von Mitte Dezember 2021 bis Mitte März 2022 eine Vernehmlassung statt. Nach der Auswertung legt der Regierungsrat dem Kantonsrat die Gesetzesänderung nun zum Beschluss vor. Sie unterliegt dem fakultativen Referendum und soll auf den 1. Februar 2023 in Kraft treten.
Zustimmung und vereinzelt Kritik an neuen Fakultäten
Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen stiessen bei den 46 Teilnehmenden der Vernehmlassung grundsätzlich auf Zustimmung: Die allermeisten, unter ihnen auch die Kantonalparteien von Mitte, SP, Grünen/Jungen Grünen und Grünliberalen, begrüssten die Weiterentwicklung und Abrundung der Universität mit zwei Fakultäten und beurteilten sie als sinnvoll und nachvollziehbar. Kritisiert wurde aber verschiedentlich, dass die Universität Aufbaukosten von Fakultäten mit privaten Donationen finanzieren müsse.
Die kantonale FDP enthielt sich bei den zwei Fakultäten der Stimme, die kantonale SVP lehnte sie ab. Letztere äusserte sich kritisch gegenüber Gesundheits- und Verhaltenswissenschaftlern und wünschte sich stattdessen mehr Ärzte und klinisch ausgebildete Psychologen und Psychiaterinnen. Die FDP zweifelte die Arbeitsmarktfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen an und bevorzugt den Weg über die Höhere Berufsbildung.
Nachgefragte Fachkräfte ausbilden
Der Luzerner Bildungs- und Kulturdirektor Marcel Schwerzmann sagte vor den Medien: «Für die weitere Entwicklung und Abrundung der Universität Luzern sind die neuen Fakultäten sehr wichtig. Dort können Fachkräfte ausgebildet werden, für welche eine grosse Nachfrage besteht, gerade auch im Gesundheitswesen.»
Bruno Staffelbach, Rektor der Universität Luzern, zeigte sich sehr erfreut über die positiven Rückmeldungen aus der Vernehmlassung: «Wir sind froh, dass die humanwissenschaftliche Ausrichtung unserer Universität so viel Unterstützung erhält.» Die beiden Fakultäten könnten einen Beitrag im Kampf gegen den Fachkräftemangel in kritischen Branchen leisten. Bruno Staffelbach: «Der Schwerpunkt Gesundheit und Rehabilitation sowie die schweizweiten Nischen Rechts- und Kinder-/Jugendpsychologie erhöhen die Attraktivität der Universität Luzern und runden ihr Profil ab.»
Kantonsrat diskutiert Änderungen im Herbst 2022
Der Erhöhung der Eigenkapitallimite von 10 auf 20 Prozent stimmten in der Vernehmlassung alle Teilnehmenden zu. Mit ihr kann die Universität Schwankungen der Studierendenzahlen und somit der Einnahmen besser auffangen und negative Jahresabschlüsse über eine längere Zeit selbst ausgleichen. Für den Kanton Luzern hat dies keine finanziellen Folgen. Auch die übrigen vorgeschlagenen Anpassungen stiessen in der Vernehmlassung auf grosse Zustimmung.
Geplant ist, dass der Kantonsrat die Vorlage im September und Oktober 2022 in zwei Sessionen berät. Die Änderung des Universitätsgesetzes untersteht dem fakultativen Re-ferendum. Sie tritt voraussichtlich am 1. Februar 2023 in Kraft.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Leitsatzes in der Luzer-ner Kantonsstrategie:
Luzern steht für Lebensqualität
Luzern steht für Innovation
Anhang
Botschaft B 114[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]