Die Rotwangen-Schmuckschildkröte war lange Zeit ein beliebtes Haustier. Zu grosse oder aus sonstigen Gründen ungewollte Tiere wie z.B. Goldfisch oder Sonnenbarsch wurden in der Vergangenheit in Tümpeln und Weihern ausgesetzt. Dort können sie überleben und bedrohen seltene Amphibienbestände. Haustiere ins Gewässer auszusetzen ist verboten und kann ungeahnte Folgen für die einheimischen Arten haben.
Haustierkauf sorgfältig abwägen
Haustiere für den Gartenteich oder das Aquarium sind schnell angeschafft, benötigen aber auch Zeit, Platz und Pflege. Manch ein Haustier wird nach einigen Jahren zu gross oder vermehrt sich zu stark und für die Besitzerin oder den Besitzer stellt sich die Frage, wohin mit den Tieren. In der Regel können solche Tiere nicht an die Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Daher sollte die Anschaffung eines Haustiers wohl überlegt sein.
Ausgesetzte Rotwangen-Schmuckschildkröten
Ein früher sehr beliebtes Haustier ist die Rotwangen-Schmuckschildkröte. Sie wurde vor allem in den 1970er und 1980er Jahren aus Nordamerika eingeführt und als Haustier für Kinder vermarktet. Als Jungtier beliebt, wurden die ausgewachsenen Exemplare vielen Halterinnen und Haltern irgendwann lästig. Die Tiere werden bis zu 30cm gross und bis zu 40 Jahre alt.
Inzwischen finden sich in Tümpeln, Weihern oder Seen auch in der Zentralschweiz wildlebende ausgesetzte Rotwangen-Schmuckschildkröten. Rotwangen-Schmuckschildkröten sind als Jungtiere Fleischfresser und später anpassungsfähige Allesfresser. Sie vertilgen neben Pflanzen auch Laich von Amphibien und Fischen sowie Insekten. Dadurch können sie Bestände seltener und bedrohter Arten gefährden. Zudem konkurrieren sie mit der bedrohten einheimischen Europäischen Sumpfschildkröte. Noch können sie in unseren Gewässern nur überleben, sich
aber nicht fortpflanzen. Es gibt aber bereits Hinweise aus Nachbarländern, dass sich dies mit
steigenden Temperaturen ändert.
Ähnliche Probleme können Goldfische und Sonnenbarsche verursachen, Auch sie können in
unseren Gewässern überleben und sind wenig wählerisch bei der Auswahl ihres Futters. Unter
anderem fressen sie Laich und Larven von Amphibien und Insekten. Insbesondere Goldfische
vermehren sich schnell und können regelrechte Schwärme bilden. In Einzelfällen wurden bereits
Tümpel oder Weiher aufwändig abgefischt oder abgepumpt, um ausgesetzte Goldfische wieder
loszuwerden.
Aussetz- und Haltungsverbot
Generell gilt, dass keine Tiere in Gewässer ausgesetzt werden dürfen. Die Mehrheit der Aquarienund
Gartenteichtiere kann in unseren Gewässern nicht überleben und das vermeintliche
Entlassen in die «Freiheit» ist kontraproduktiv.
Für die Rotwangen-Schmuckschildkröte gilt: Ihre Haltung ist in der Schweiz inzwischen verboten.
Wer bereits für viele Jahre eine Rotwangen-Schmuckschildkröte als Haustier hat, muss das Tier
einer registrierten Einrichtung übertragen und mit dieser einen Vertrag zur Gebrauchsleihe
abschliessen. Informationen dazu sind beim Bundesamt für Umwelt (BAFU) verfügbar:
https://www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/biotechnologie/fachinformationen/freisetzungs
versuche/ausnahmebewilligung-nach-art–15-abs–2-frsv/rotwangenschmuckschildkroete.html
Weiterführende Informationen:
Allgemeine Informationen über invasive aquatische Neobiota sind unter umweltzentralschweiz.
ch/aquatische-neobiota verfügbar.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]