Unterbringung von Flüchtlingen in modulare Kollektivunterkunft und Zivilschutzanlagen

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Kanton Uri

Nach wie vor steigt die Zahl der durch den Bund dem Kanton Uri zugewiesenen Flüchtlinge an. Neben dem bisher angemieteten Wohnraum in Wohnungen und Gruppenunterkünften hat die Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion zusammen mit dem Koordinationsstab Ukraine weitere Lösungsansätze für die Unterbringung von Flüchtlingen erarbeitet. Der Regierungsrat hat den Koordinationsstab beauftragt, in den kommenden Monaten die Unterbringung von Geflüchteten in Zivilschutzanlagen vorzubereiten und den Bau von modularen Kollektivunterkünften zu prüfen.

Angesichts der durch den Bund erarbeiteten Szenarien für das kommende Jahr, müssen möglicherweise Unterkünfte in Zivilschutzanlagen für Flüchtlinge bereitgestellt werden. Das Amt für Bevölkerungsschutz und Militär hat die Nutzung diverser Zivilschutzanlagen im Kanton Uri für diesen Zweck geprüft. Am vorteilhaftesten ist dafür die Zivilschutzanlage (ZSA) in Schattdorf geeignet. Mit vertretbarem baulichem Aufwand kann temporär befristeter Wohnraum für rund 50 Personen bereitgestellt und den benötigten Sicherheitsaspekten Rechnung getragen werden. Am 28. März 2023 hat Regierungsrat Christian Arnold als Vorsteher der Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektion, zusammen mit Mitgliedern des Koordinationsstabs Ukraine die Gemeindebehörden über die Pläne informiert. Der Gemeinderat hat seinerseits die Schattdorferinnen und Schattdorfer an der Gemeindeversammlung vom 17. April 2023 informiert. Bevor die Anlage bereitgestellt wird, werden die direkten Anwohner in Absprache mit der Gemeinde durch den Kanton informiert. Die Unterbringung von Geflüchteten in der ZSA taugt jedoch nur als kurzfristige Lösung, beispielsweise infolge des fehlenden Tageslichts und hoher Belegungsdichte.

Für die mittelfristige Sicherung von Unterbringungen hat der Regierungsrat den Koordinationsstab beauftragt, den Bau einer modularen Kollektivunterkunft (z. B. Containerlösung) mit 80 Plätzen zu prüfen. Dafür soll bis Ende Mai 2023 eine Projektstudie erstellt werden. Darin sollen mögliche Standorte geprüft und die Grobkosten für die Varianten Kauf- und Mietlösung für die Nutzungsdauer von drei und fünf Jahren ermittelt werden. Ebenso sollen in der Studie die einzuleitenden vorbereitenden Massnahmen aufgezeigt und ein Zeitplan für die Umsetzung erstellt werden. Die Studie soll zusätzlich die Nutzung des nicht mehr benötigten Personalhauses des Kantonsspitals als Unterkunftsstätte für eine Nutzungsdauer von drei und fünf Jahren aufzeigen. Der Rückbau des Personalhauses würde entsprechend der Nutzungsdauer nach hinten verschoben.

Im Auftrag des Regierungsrats:
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