Auf der Webseite des Staatsarchivs Uri stehen neu die Jahrgänge 1970 bis 2012 der Unterlagen des Landrats zur Einsicht zur Verfügung. Ab 2013 sind die landrätlichen Unterlagen auf der Webseite des Kantons Uri aufgeschaltet.
Der Urner Landrat ist als Kantonsparlament des Kantons Uri zuständig für die Gesetzgebung und den Erlass von Verordnungen; er tagt an neun bis zehn eintägigen Sitzungen pro Jahr. Im Vorfeld dieser sogenannten Sessionen legt der Regierungsrat fest, welche Geschäfte beraten werden. Seit 2013 erfolgt der Versand der dafür nötigen Unterlagen an die Mitglieder des Landrats via Webseite des Kantons Uri. Da die Landratsunterlagen grundsätzlich öffentlich sind, können sie online von jedermann eingesehen werden. Ausgenommen sind Begnadigungsgesuche, die an den Landrat gestellt werden.
Ein reichhaltiger Fundus
Die Landratsunterlagen umfassen die Traktandenlisten, Berichte, Anträge und Botschaften des Regierungsrats an den Landrat, parlamentarische Vorstösse (Interpellationen, Motionen, Postulate, parlamentarische Empfehlungen, Kleine Anfragen) sowie Berichte der parlamentarischen Kommissionen. Sie dienen einerseits dem aktuellen politischen Prozess als Grundlage für die Entscheidungsfindung. Andererseits sind die Unterlagen auch von historischem Interesse, da sich damit die gesellschaftliche und politische Entwicklung und die Entwicklung der Infrastruktur im Kanton Uri seit 1970 Schritt für Schritt nachvollziehen lassen. Vor 1970 wurden die Landratsunterlagen nicht systematisch gesammelt. Sie sind deshalb im Staatsarchiv nur unvollständig vorhanden.
Besonders facettenreich sind die zahlreich vorhandenen parlamentarischen Vorstösse. Dort treten die Anliegen und Befindlichkeiten einzelner Regionen und Altersgruppen sowie die Prioritäten der im Landrat weniger stark vertretenen Bevölkerungsteile zutage (beispielsweise die Anti-Atomkraftwerk-Bewegung in den 1970er- und 1980er-Jahren oder die grundlegende Opposition gegen die Integration der Schweiz in den Europäischen Wirtschaftsraum, EWR, in den 1990er-Jahren).
Regelmässige Nutzung
Die Landratsunterlagen werden von der kantonalen Verwaltung regelmässig gebraucht, beispielsweise wenn Gesetzestexte überarbeitet oder wenn Konkordate mit anderen Kantonen neu verhandelt werden. In solchen Fällen kann auf die Grundlagen der Vergangenheit zurückgegriffen werden. Aus denselben Gründen sind die Unterlagen auch für die heute aktiven Landrätinnen und Landräte interessant. Darüber hinaus bieten sie für alle, die an der jüngeren Geschichte des Kantons Uri interessiert sind, eine grosse Vielfalt an detaillierten Informationen, die bisher nur im Lesesaal des Staatsarchivs zugänglich waren.
Hinweis: Die Landratsunterlagen 1970 bis 2012 sind unter www.staur.ch und ab 2013 unter www.ur.ch/sitzung einsehbar.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]