Bern (ots) – Ohne gesetzlich verankerte Berücksichtigung der Städte und Gemeinden keine Unterstützung zur Unternehmenssteuerreform III (USR III) – dies sagen die Dachverbände der Städte und Gemeinden. Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband fordern vom Bundesparlament, dass bei der USR III im Interesse der nationalen Kohäsion die Anliegen der Städte und Gemeinden ebenfalls berücksichtigt werden.
Die Unternehmenssteuerreform III (USR III) ist ein Reformpaket, das Städte und Gemeinden ebenso betrifft wie die Kantone und den Bund. Die Steuern von juristischen Personen sind für alle Staatsebenen von grosser Bedeutung. In den Städten und Gemeinden erlauben diese Mittel nicht zuletzt auch attraktive Rahmenbedingungen für Unternehmen zu schaffen. Bei einer Senkung der Gewinnsteuern ohne entsprechenden Ausgleich fehlen der kommunalen Ebene diese Mittel.
Es ist deshalb für die Kommunalverbände unabdingbar, dass die Kompensation, die der Bund für die Steuerausfälle von Kantonen und Gemeinden vorgesehen hat, auch den betroffenen Städten und Gemeinden zugute kommt. Erfreulicherweise stimmte der Nationalrat in der Frühlingssession einer Gesetzesbestimmung zu, welche die Kantone anhält, die Auswirkungen der USR III auf die Gemeinden zu berücksichtigen. Weil die Bestimmung jedoch im Ständerat bisher keine Mehrheit fand, ist sie noch in der Schwebe.
Der Schweizerische Städteverband und der Schweizerische Gemeindeverband fordern das Bundesparlament eindringlich auf, der Bestimmung über die Berücksichtigung der Gemeinden zuzustimmen. Dieses Element trägt wesentlich dazu bei, dass Städte und Gemeinden zur USR III Ja sagen können. Im Hinblick auf eine mögliche Volksabstimmung ist von grosser Bedeutung, dass die Vorlage ausgewogen ist und im Interesse der nationalen Kohäsion die Anliegen aller drei Staatsebenen berücksichtigt.
Im Übrigen ist für die Kommunalverbände wichtig, dass die USR III ein Gleichgewicht zwischen einem attraktiven Unternehmensstandort und der steuerliche Ergiebigkeit für die öffentliche Hand findet. Kurz: Das Fuder darf nicht überladen werden.[content_block id=29782 slug=ena-banner]