An den Luzerner Schulen sollen nur Lehrpersonen unterrichten, die den hohen fachlichen und persönlichen Anforderungen ihres Berufs entsprechen. Mit der regelmässigen Überprüfung der Unterrichtsbefugnis wird dies sichergestellt. Entsprechende Abklärungen werden künftig systematisch getätigt.
Mit der regelmässigen Überprüfung der Unterrichtsbefugnis will das Bildungs- und Kulturdepartement sicherstellen, dass eine sorgfältige Auswahl bei der Anstellung und Weiterbeschäftigung der Lehrpersonen vorgenommen wird. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen der geltenden Regeln des Datenschutzes. Alle Lehrpersonen, die im Kanton Luzern tätig sind, werden in diesen Tagen über dieses Vorgehen informiert.
Schutz der Kinder gewährleistet
Dabei geht es um die Liste der «Lehrpersonen ohne Unterrichtsbefugnis», die vom Generalsekretariat der Eidgenössischen Konferenz der Erziehungsdirektoren EDK geführt wird. Diese Liste enthält die Namen von Lehrpersonen, denen in einem rechtskräftigen, kantonalen Verfahren – basierend auf kantonalem Recht – die Unterrichtsbefugnis entzogen wurde. Die Gründe für den Entzug können strafrechtliche Tatbestände sein. Aber auch andere Gründe sind möglich, beispielsweise Sucht oder andere Krankheiten.
Das Bildungs- und Kulturdepartement wird 2018 erstmals bei der EDK abklären, ob Luzerner Lehrpersonen auf der entsprechenden Liste aufgeführt sind. Danach wird diese Abklärung jährlich bei allen angestellten Lehrpersonen jeweils im zweiten bzw. im fünften Anstellungsjahr vorgenommen. Mit diesem Vorgehen soll der Schutz der Kinder und Jugendlichen so weit wie möglich gewährleistet werden.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]