Im Jahr 2025 stehen im Kanton Uri knapp 20,5 Millionen Franken für die Verbilligung der Krankenkassenprämien zur Verfügung. Damit will der Regierungsrat die steigende finanzielle Belastung der Urner Bevölkerung durch die Krankenkassenprämien im kommenden Jahr abfedern. Die meisten Versicherten müssen wie bisher keinen Antrag auf Prämienverbilligung stellen. Die ersten Entscheide werden den Urner Versicherten voraussichtlich ab Ende Januar 2025 zugestellt.
Für das Jahr 2025 stellt der Bund 14,8 Millionen Franken für die Verbilligung der Urner Krankenkassenprämien zur Verfügung. Hinzu kommt ein Kantonsbeitrag von 4,5 Millionen Franken. Weiter entnimmt der Regierungsrat 1,1 Millionen Franken aus dem Prämienverbilligungsfonds. Insgesamt stehen für die individuellen Prämienverbilligungen im kommenden Jahr knapp 20,5 Millionen Franken zur Verfügung. Das sind rund 1,1 Millionen Franken mehr als im Vorjahr.
Höhere Richtprämien
Auch im Jahr 2025 bilden die mittleren Prämien der Urner Versicherten die Richtprämien zur Berechnung des individuellen Prämienverbilligungsanspruchs. Die von den Krankenkassen berechneten mittleren Prämien entsprechen dem durchschnittlichen Prämienvolumen pro versicherte Person und berücksichtigen auch die gewählten Sparmodelle. Wegen der Erhöhung der Urner Krankenkassenprämien um durchschnittlich 7,0 Prozent steigen die mittleren Prämien erneut an. Gleichzeitig muss aufgrund der zur Verfügung stehenden Mittel der Selbstbehalt für die Versicherten um 0,5 Prozent erhöht werden. Es ist nach wie vor zu erwarten, dass die Krankenkassenprämien von mehr als jeder dritten Person im Kanton Uri verbilligt werden.
Erste Entscheide ab Ende Januar 2025
Der individuelle Anspruch auf Prämienverbilligung wird die Sozialversicherungsstelle Uri direkt anhand der Steuerdaten berechnen und verfügen. Das heisst: Wer am 1. Januar 2025 im Kanton Uri wohnt und ordentlich besteuert wird, braucht keinen Antrag auf Prämienverbilligung zu stellen.
Die anspruchsberechtigten Personen werden bis Mitte Februar 2025 schriftlich über die Höhe der gewährten Prämienverbilligung 2025 informiert. Die Auszahlung der Prämienverbilligung erfolgt direkt an die Krankenkassen. Wer bis dahin keinen Entscheid der Sozialversicherungsstelle Uri erhalten hat, hat entweder keinen Anspruch auf Prämienverbilligung oder es liegen noch keine rechtskräftig verfügten Steuerdaten für 2023 vor.
Weitere Informationen zur individuellen Prämienverbilligung und zur Versicherungspflicht sind auf der Homepage der Sozialversicherungsstelle Uri erhältlich (www.svsuri.ch). Personen, die an der Quelle besteuert werden oder im Jahr 2025 aus dem Ausland in den Kanton Uri zuziehen, finden die Antragsformulare ebenfalls auf www.svsuri.ch.
Urner Steuerungsgrössen für die Prämienverbilligung 2025 (in Klammern Werte 2024) | ||
Richtprämien: | Erwachsene (26 Jahre und älter) | Fr. 4’164 (Fr. 3’900) |
Junge Erwachsene (19-25 Jahre) | Fr. 2’724 (Fr. 2’568) | |
Kinder/Jugendliche (bis 18 Jahre) | Fr. 1’068 (Fr. 996) | |
Anrechnung des steuerbaren Vermögens | 15 Prozent (unverändert) | |
Selbstbehalt des PV-Einkommens | 9,75 Prozent (9,25 %) | |
Obergrenze des mittleren PV-Einkommens 1) | Fr. 90’000 (unverändert) |
1) Bis und mit einem Prämienverbilligungseinkommen von 90’000 Franken werden die Prämien von Kindern um mindestens 80 Prozent verbilligt. Liegt das PV-Einkommen höher, entfällt diese Mindestgarantie; es erfolgt dann die ordentliche Berechnung der individuellen Prämienverbilligung.