Urner E-Government und Digitalisierung

Spread the love

-Government und Digitalisierung Symbolbild

Elektronische Sitzungsvorbereitung spart Papier

Mit der elektronischen Sitzungsvorbereitung arbeiten – dieser Trend setzt sich bei etlichen Gremien durch. So bereiten die Mitglieder des Regierungsrats ihre Sitzungen am PC oder Tablet vor, ebenso die Mitglieder des Erziehungsrats und der Gleichstellungskommission. Auch im neu bestellten Landrat arbeiten derzeit 52 von 64 Ratsmitgliedern mit der elektronischen Sitzungsvorbereitung.

Die Sitzungsvorbereitung wird gespiesen aus der Geschäftskontrolle CMI, die verwaltungsweit im Einsatz ist. Unterlagen aus CMI können auch per Mausklick im Web aufgeschaltet werden. So werden zum Beispiel die Unterlagen zu den Landratsgeschäften und zu den Landratsmitgliedern aus der Geschäftskontrolle publiziert. Unterlagen werden den Mitgliedern der Gremien stufengerecht zur Verfügung gestellt. Dadurch wird CMI zur Schaltzentrale für Dokumente, Gremienbewirtschaftung, Berechtigungen und Dateiablage.

Die Sitzungsvorbereitung können die Gremienmitglieder für ihre ganz persönliche Sitzungsvorbereitung nutzen, indem sie Notizen, Wortmeldungen etc verfassen. Es ist aber auch möglich, die eigenen Notizen mit anderen Gremienmitgliedern zu teilen – so wird die Vorbereitung und Durchführung einer Sitzung wesentlich vereinfacht und es braucht weniger Papier.

Regierungsrat genehmigt Projekt „Uri-Informatik AG“

Im Herbst 2022 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, in welcher sowohl der Kanton wie auch die Gemeinden und die Schulen vertreten waren. In einem ersten Schritt wurde eine Informatik- und eGovernment-Strategie für die Jahre 2024 bis 2028 erarbeitet. Diese Strategie soll zukünftig gleichermassen für die kantonale Verwaltung (inkl. Gerichte) wie auch für sämtliche Gemeinden gelten; nur für den Grundbedarf zudem auch für die Volksschulen, die kantonalen Schulen sowie die Pensionskasse. Die Arbeitsabläufe in allen genannten Bereichen sollen konsequent digitalisiert werden.

 

Als rechtliche Grundlage für die Umsetzung der erwähnten Strategie wurde ein neues Gesetz über die Zusammenarbeit des Kantons und der Gemeinden im Bereich Informatik und eGovernment (eGovG) vorbereitet. Dieses sieht unter anderem vor, dass Kanton, Gemeinden und Schulen ihren Grundbedarf an Informatik- und Kommunikationsmitteln zukünftig bei einem gemeinsamen Informatikbetrieb (der Uri Informatik AG) decken sollen. Diese spezialgesetzliche Aktiengesellschaft wird sowohl die Ressourcen des Amts für Informatik wie auch diejenigen des RZ Altdorf übernehmen. Die Uri Informatik AG handelt nicht gewinnorientiert. Sie erbringt ihre Leistungen zu kostendeckenden und transparent gestalteten Preisen.

Der Regierungsrat hat sich an seinen Sitzungen vom 21. und 28. Juni 2024 eingehend mit der erarbeiteten Strategie, dem Gesetzesentwurf und den erläuternden Berichten befasst und den Vorschlägen zugestimmt. Nun soll das Geschäft im Herbst dem Landrat vorgelegt werden; der definitive Entscheid wird voraussichtlich durch eine Volksabstimmung im Februar 2025 getroffen. Stimmen Landrat und Volk zu, ist eine umfassende Grundlage für die gemeinsame weitere Entwicklung von Informatik und eGovernment im Kanton Uri gelegt.

Gesuche für Feuer im Freien können digital eingereicht werden

Feuer zur Bekämpfung von Pflanzenschädlingen und Pflanzenkrankheiten sowie zur Entsorgung von Schlag- oder Fallholz entlang von schwer zugänglichen Wasserläufen mit hoher Verstopfungsgefahr können nach einer Einzelfallbeurteilung durch das Amt für Umwelt bewilligt werden. Gesuche zur Bewilligung solcher Feuer im Freien können seit 2022 schnell und einfach über einen Online-Dienst erfasst und beim Amt für Umwelt eingereicht werden. Neben den Angaben zum/-r Gesuchsteller/-in sind Angaben zur geplanten Verbrennung (wo soll die Verbrennung stattfinden; was ist der Grund für die Verbrennung; was und wie viel soll verbrannt werden) einzureichen.

Die eingegangenen Gesuche werden vom Amt für Umwelt geprüft. Bewilligte Feuer werden digital erfasst und auf Kanton Uri – Feuer im Freien aufgeschaltet und laufend aktualisiert. So haben Feuerwehren, Polizei, Gemeinden und weitere Beteiligte jederzeit Zugriff auf den Datensatz und können beispielsweise im Klagefall überprüfen, ob ein konkretes Feuer durch das Amt für Umwelt bewilligt wurde.

Aufgrund der gesundheitlich problematischen Feinstaubbelastung in der Luft ist das Verbrennen von Wald-, Feld- und Gartenabfällen im Freien im Kanton Uri seit 2009 grundsätzlich verboten. Davon ausgenommen sind Grill-, Lager- und Brauchtumsfeuer (z. B. 1. Augustfeuer), sofern sie nur mit naturbelassenem, trockenem Holz (Äste, Stückholz, Reisig, Zapfen) oder Holzkohle betrieben werden.

Asthaufen sind Lebensräume für Pflanzen und Tiere und sollen wo möglich und sinnvoll liegen gelassen statt verbrannt werden.

Tankrevisionen werden neu digital abgewickelt

Die Administration von Tankrevisionen wird seit Anfang 2024 digital abgewickelt: Die Tankrevisionsfirmen können die Kontrollmeldungen via eine App vollständig digital erfassen und dem Amt für Umwelt automatisch übermitteln. Die Meldungen werden durch das Amt für Umwelt mit wenigen Klicks in den Tankkataster importiert und – falls alles in Ordnung ist -, wird der Tankkataster automatisch nachgeführt.

Die Tankvignetten von befristet bewilligten Tankanlagen werden neu mit einem QR-Code versehen. Über diesen können die Inhaber und Öllieferanten überprüfen, bis wann die Tankanlage betrieben werden darf und wann die nächste Kontrolle fällig ist. Bei einer erfolgreichen Kontrolle werden die Fristen automatisch verlängert und der Versand einer neuen Vignette entfällt.

Bis ins Jahr 2023 erfolgte die Administration für Tankrevisionen analog: Die Tankrevisionsfirmen reichten die Kontrollrapporte beim Amt für Umwelt auf Papier oder als Scan ein. Die Kontrolldaten wurden von Hand in die Datenbank eingetragen, die Rapporte in Papierform abgelegt und die erfolgreiche Kontrolle mit dem Versand einer aktualisierten Tankvignette bestätigt.

Im Tankkataster des Kantons Uri sind mehrere Tausend Tankanlagen erfasst, in welchen wassergefährdende Flüssigkeiten wie Heizöl oder Chemikalien gelagert werden. Die Gewässerschutzgesetzgebung sieht vor, dass diese in regelmässigen Intervallen durch berechtigte Tankrevisionsfirmen kontrolliert und bei Bedarf gereinigt, revidiert oder saniert werden müssen.

Ausschnitt aus dem digitalen Tankkataster. Der Zustand der Tankanlagen (in Betrieb, stillgelegt etc.) oder der Kontrollstatus (Kontrolle pendent, erledigt oder überfällig) kann räumlich und mit verschiedenen Farben dargestellt werden. Kanton Uri – Tankanlagen

 

 

 

[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]