Urner Regerungsrat zum Coronavirus: Vom Bundesrat vorgeschlagene Öffnungsschritte sind zu zögerlich

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Gruppenbild des Regierungsrats: (von links) Kanzleidirektor Roman Balli, Justizdirektor Daniel Fur-rer, Sicherheitsdirektor Dimitri Moretti, Baudirektor Roger Nager, Landammann Urban Camenzind, Landweibel Erwin Gisler, Landesstatthalter Urs Janett, Bildungs- und Kulturdirektor Beat Jörg und Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektor Christian Arnold. (Foto: Valentin Luthiger)

Der Regierungsrat hat zu dem vom Bundesrat vorgeschlagenen Öffnungsschritten respektive zur Änderung der Bestimmungen der Covid-19-Verordnung besondere Lage ab dem 22. März 2021 Stellung genommen.

Der Regierungsrat kann die Überlegungen des Bundesrats im Grundsatz nachvollziehen. Er teilt die Einschätzung, dass das Impftempo für die Bewältigung der Pandemie von zentraler Bedeutung ist. Deshalb müssen sowohl der Impffortschritt als auch die durchgeführten Massentests baldmöglichst als Richtwerte mit einbezogen werden, wenn es um nächste Öffnungsschritte geht.

Der Regierungsrat hält fest, dass mit der neuen Teststrategie ein verzerrtes Bild resultiert. Weil dank den flächendeckenden Tests zunehmend auch asymptomatische Personen als positive Fälle erfasst werden, entwickeln sich die Werte voraussehbar selbst dann in die falsche Richtung, wenn aus rein epidemiologischer Sicht keine negative Veränderung eingetreten ist. Dieser Umstand ist im Richtwertsetting zwingend zu berücksichtigen und zu korrigieren.

Für den Regierungsrat gehen die vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen für den 22. März 2021 zu wenig weit. Er fordert zusätzlich, dass Privatveranstaltungen im Innenbereich für 15 Personen erlaubt sind oder dass Kinder und geimpfte Personen nicht mitzuzählen sind, wenn die Grenze bei 10 Personen bleibt. Der Regierungsrat fordert zudem spezifische Erleichterungen im Hinblick auf die hohen kirchlichen Festtage (Ostern, Weisser Sonntag, Pfingsten). Die Beschränkung des Präsenz­unterrichts auf maximal 15 Personen an Hochschulen zuzulassen, ist aus Sicht des Regierungsrats unrealistisch und nicht umsetzbar. Die Homeoffice-Pflicht ist zu Gunsten einer Empfehlung aufzuheben und die Maskentragpflicht in Mehrpersonenbüros soll entfallen, wenn die Mindestabstände eingehalten werden. Schliesslich fordert der Regierungsrat, Restaurants vollständig zu öffnen und nicht nur die Terrassen.

Coronavirus: Umsetzung Härtefallprogramm;
Beiträge aus dem Wirtschaftsförderungsfonds

Der Regierungsrat hat auf Antrag der Taskforce Wirtschaft diverse Beiträge aus dem Wirtschaftsförderungsfonds an Betriebe gesprochen, die die Kriterien für eine Härtefallhilfe erfüllen. Die Beschlüsse erfolgen gestützt auf das Wirtschaftsförderungsgesetz, den COVID-19-Härtefallerlass und das COVID-19-Härtefallreglement. Parlallel dazu hat die Volkswirtschaftsdirektion in den vergangenen Wochen zahlreiche Beiträge an Gastgewerbebetriebe im Schnellverfahren gesprochen und ausbezahlt.

Per 12. März 2021 sind 131 Gesuche von Urner Betrieben für Beiträge aus dem Wirtschaftsförderungsfonds eingegangen. 71 Gastrobetriebe haben Beiträge in der Höhe von rund 3,4 Mio. Franken im Schnellverfahren erhalten. Über weitere 23 Beiträge in der Höhe von über 1,2 Mio. Franken aus dem Wirtschaftsförderungsfonds hat der Regierungsrat nach dem ordentlichen Verfahren entschieden. Somit wurden bis Mitte März 2021 insgesamt 4,6 Mio. Franken ausbezahlt. Der Kantonsanteil an diesen Beiträgen beträgt einen Drittel, während der Bund sich mit zwei Dritteln daran beteiligt.

Der Regierungsrat pflegt den stetigen Austausch mit den Wirtschafts- und Branchenverbänden. Dadurch erhält er wertvolle Informationen zur volkswirtschaftlichen Lage und insbesondere zur Situation im Gastgewerbe. Aufgrund verschiedener positiver Rückmeldungen aus den Branchen sieht sich der Regierungsrat in seiner bisherigen Praxis bestätigt. Es ist ihm ein Anliegen, dass die eingereichten Gesuche speditiv behandelt und ausbezahlt werden. Ebenso ist er bestrebt, Lockerungen, die das Bundesrecht zulässt, möglichst unbürokratisch und praxisnah umzusetzen. Jüngstes Beispiel dafür ist die Regelung, dass Gastrobetriebe als Betriebskantinen genutzt werden können.

Mit flächendeckenden Coronatests lokale Ausbrüche frühzeitig erkennen und eindämmen

Die erweiterte COVID-19-Teststrategie des Bundes sieht vor, dass sich auch Personen ohne Symptome systematisch testen lassen können. Damit sollen lokale Infektionsausbrüche frühzeitig erkannt und eingedämmt werden. Am vergangenen Freitag, 12. März 2021, hat der Bundesrat die Teststrategie erneut angepasst und insbesondere geregelt, dass der Bund die Analysekosten für die Tests in Betrieben übernimmt. Die Teilnahme an präventiven Flächentests ist sowohl für die mitmachenden Betriebe als auch für die zu testenden Personen freiwillig.

Bereits am 5. März 2021 hat der Kanton Uri dem Bund ein Testkonzept eingereicht, das die gezielte repetitive Testung symptomloser Personen beinhaltet. Ein Pfeiler des Konzepts beschreibt das repetitive Testen des Personals in Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Betrieben und Firmen. In diesem Setting kommt ein gepoolter PCR-Speicheltest mit der Analyse in einem privaten Labor zur Anwendung. Bei einem Pooling werden die Speichelproben von mehreren Personen miteinander vermischt und gemeinsam analysiert. Wird in einem solchen Pool COVID-19 nachgewiesen, werden die einzelnen Proben untersucht, um die positiv getestete Person zu eruieren. Das kantonale Testkonzept, das vom Bund grünes Licht für den Umsetzungsstart erhalten hat, wird nun an die jüngste Testoffensive des Bundesrats angepasst. Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektor Christian Arnold: «Mit den wiederkehrenden Tests in Unternehmen und an Schulen wollen wir Infektionen bei Personen ohne Symptome finden. Dadurch können wir die weitere Verbreitung des Virus noch früher eindämmen».

Erste Versuche mit repetitiven Tests in Gesundheitseinrichtungen und Urner Betrieben haben in den vergangenen Wochen stattgefunden und die Praxistauglichkeit bestätigt: Das beauftragte Labor beliefert die Testbetriebe mit den Testkits. Für die Abnahme der Speichelproben in den Betrieben sind diese selbst zuständig. Die Speichelproben werden anschliessend vom Labor eingesammelt und im Labor analysiert (PCR-Test). Damit bietet der Kanton Uri in Zusammenarbeit mit dem Laborbetrieb ein einfaches und sicheres System für serielle Tests symptomloser Personen an. Für die testenden Betriebe entsteht damit ein möglichst kleiner Aufwand.

Die präventiven seriellen PCR-Speicheltests stehen auch den interessierten Schulen der Oberstufe zur Verfügung. In einem ersten Schritt sollen die Tests im Obergymnasium der Kantonalen Mittelschule Uri und am Berufs- und Weiterbildungszentrum angeboten werden. In einem zweiten Schritt sind serielle Tests auch an weiteren Oberstufenschulen möglich.

Betriebe, die regelmässig präventive PCR-Speicheltests durchführen möchten, können einen Antrag beim Amt für Gesundheit einreichen. Das Antragsformular befinden sich im Internet unter der Adresse https://antwort.ur.ch/s/serielle-massentests.

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