Urner Regierungsrat beschliesst Maskentragepflicht für Erwachsene an der Volksschule und weitet Angebotspflicht für repetitive Tests aus

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Gruppenbild des Urner Regierungsrats unter Wahrung der Abstandsregeln: (vorne, von links) Landesstatthalter Urs Janett, Landammann Urban Camenzind, Landweibel Erwin Gisler; (Mitte, von links) Beat Jörg, Roger Nager, Dimitri Moretti; (hinten, von links) Daniel Furrer, Christian Arnold und Kanzleidirektor Roman Balli.

Aufgrund der aktuellen Corona-Lageentwicklung an der Urner Volksschule hat der Regierungsrat beschlossen, dass auch die Primarschulen und Kindergärten die Möglichkeit des repetitiven Testens auf SARS-CoV-2 unentgeltlich anbieten müssen. In Ergänzung dazu gilt ab Montag, 6. September 2021, in den Gebäuden der Volksschule wieder eine Maskentragepflicht für erwachsenen Personen. Diese Massnahmen leisten einen Beitrag, um den Schulbetrieb auch bei steigenden Fallzahlen aufrecht erhalten zu können und die Schulkinder unter zwölf Jahren, die sich aktuell noch nicht impfen lassen dürfen, besser vor einer Infektion zu schützen.

Mit Beginn des Schuljahrs 2021/2022 waren die obligatorischen Schulen und die Schulen der Sekundarstufe II in Uri verpflichtet worden, ihren Lehrpersonen und Mitarbeitenden einmal wöchentlich die Möglichkeit des repetitiven Testens auf SARS-CoV-2 unentgeltlich anzubieten. Auf Sekundarstufe I (Oberstufe) und II (Obergymnasium und Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri) hatten die Schulen die Möglichkeit des repetitiven Testens auch den Schülerinnen und Schülern anzubieten, wobei die Teilnahme an den repetitiven Tests weiterhin freiwillig blieb. Im Verbund mit diesem Testregime und im Einklang mit den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit galten für den Unterrichtsbetrieb lediglich noch die strikte Handhygiene und eine effektive Raumlüftung. Weitere Massnahmen (wie Maskentragepflicht, Abstandhalten, keine Durchmischung der Klassen) waren indes punktuell (bei erhöhten Fallzahlen oder Ausbrüchen an Schulen) weiterhin möglich.

Im Rahmen dieser Vorgaben des Urner Regierungsrats und aufgrund der fortlaufenden Beobachtung der Lage führte die Kantonale Mittelschule Uri per 27. August 2021 in allen ihren Räumlichkeiten eine vorübergehende Maskentragepflicht ein. Das Berufs- und Weiterbildungszentrum Uri (als die zweite Urner Schule auf Sekundarstufe II) prüft diese Massnahme zurzeit ebenfalls. Im Fall der Volksschule (Kindergarten, Primarstufe und Oberstufe) hatte man bisher von einer Verschärfung der Corona-Schutzmassnahmen abgesehen. Die Erfahrungen der vergangenen Tage zeigen aber, dass die Primarschule und auch die Kindergärten stärker von Ausbrüchen betroffen sind als die Oberstufe. In Reaktion darauf weiter der Regierungsrat nun die Angebotspflicht für das repetitive Testen auf die Primarschulen und Kindergärten in Uri aus, und zwar ab 6. September 2021 bis Mitte November 2021. Die Teilnahme an den repetitiven Tests wird besonders dem nicht geimpftem Personal empfohlen, bleibt aber freiwillig.

In Ergänzung zur Ausweitung der Angebotspflicht für repetitive Tests gilt in den Gebäuden der Volksschule ab dem 6. September 2021 wieder eine Maskentragepflicht für erwachsenen Personen, also für das schulische Personal, für die Lehrpersonen sowie für Eltern und Erziehungsberechtigte, die einen Termin in einem Schulhaus wahrnehmen. Dies im Sinn einer Schutzmassnahme angesichts von höheren Fallzahlen.

Im Gegensatz zum Frühling, wo nur rund 10 Prozent aller Fälle im Kanton Uri im Umfeld der Schule entdeckt wurden, traten seit den Sommerferien mehr als ein Drittel der Fälle an Schulen auf. Die Erkenntnisse der Wissenschaft, dass die Delta Variante vor allem auch bei den Jungen ansteckender ist, wird durch die Erfahrungen der ersten drei Schulwochen bestätigt. Vermehrt geben die Schülerinnen und Schüler das Virus in den Schulen weiter. Das macht sich vor allem darin bemerkbar, dass in den meisten Klassen nicht nur ein Fall, sondern bis zu zwölf Fälle auftauchen. Seit den Sommerferien waren und sind mehr Klassen in Quarantäne als im ganzen Schuljahr zuvor. In diesem Sinn leistet die Maskentragepflicht in der aktuellen Lage einen Beitrag, den Schulbetrieb aufrecht erhalten zu können und die Schulkinder unter zwölf Jahren, die sich aktuell noch nicht impfen lassen können, besser vor einer Infektion zu schützen.

Im Auftrag des Regierungsrats:
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