Der Regierungsrat setzt die Massnahmen des Bundes per 18. Januar 2021 in der Kantonsverwaltung um. Der Schutz der Mitarbeitenden ist nach wie vor oberstes Ziel des Regierungsrats, wobei die Dienstleistungen der Kantonsverwaltung grundsätzlich aufrecht zu erhalten sind. Wo immer es der Arbeitsinhalt ermöglicht und der Aufwand verhältnismässig ist, wird die Arbeit im Home-Office angeordnet. Mitarbeitende, die im Home-Office arbeiten, dürfen weiterhin periodisch im Büro erscheinen, um spezifische Aufgaben zu erledigen. Noch bestehende Büroräumlichkeiten mit Mehrfachbenutzung sind, wenn immer möglich, nur noch als Einzelbüro zu benutzen. In Innenräumen gilt generell und dauernd Maskenpflicht, auch in Sitzungsräumen, Werkstätten und Pausenräumen. Ausgenommen davon ist lediglich die Arbeit als Einzelperson in einem Arbeitsraum, sofern sich nur eine Person im Raum aufhält. Besonders gefährdete Personen haben neu das Recht, Homeoffice oder einen gleichwertigen Schutz am Arbeitsplatz zu beanspruchen.
Physische Sitzungen und Besprechungen innerhalb der Verwaltung sind auf das Notwendigste zu beschränken und wenn immer möglich online abzuwickeln. Dieser Beschluss gilt bis am 28. Februar 2021.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]