Der Regierungsrat hat ein neues Reglement zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus (Kantonales COVID-19-Reglement) beschlossen. Es tritt per kommenden Montag, 16. August 2021 in Kraft und gilt bis zum 14. November 2021.
Der Regierungsrat setzt mit dem neuen Reglement die Empfehlungen des Bundes und der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) um. Aufgrund der erhöhten Übertragbarkeit der Delta-Variante, der noch nicht ausreichend hohen Impfrate in der Schweizer Bevölkerung und dem fehlenden Impfschutz für Kinder unter 12 Jahren sind diverse Personengruppen einem grösseren Infektionsrisiko ausgesetzt. Im schweizweiten Vergleich verzeichnet der Kanton Uri mit 48,43 Prozent der Gesamtbevölkerung eine tiefe Impfrate. Der schweizerische Mittelwert liegt bei 54,48 Prozent.
Gesundheits-, Sozial- und Umweltdirektor Christian Arnold hält fest: «Wir wollen in den nächsten Monaten der Pandemie mit einem auf Urner Verhältnisse abgestimmten Massnahmenmix beikommen. Der Herbst und Winter sollen ohne wesentliche Beeinträchtigung des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens sowie ohne starke Belastung des Gesundheitswesens gemeistert werden können. Deshalb empfiehlt der Regierungsrat die Impfung gegen das Coronavirus, repetitive Tests und die Anwendung von Schutzkonzepten, wo diese nötig sind».
Das Risiko einer Ansteckung kann mit der Impfung stark reduziert werden. Deshalb empfiehlt der Regierungsrat insbesondere dem Gesundheitsfachpersonal mit Patientenkontakt und dem Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen die Impfung gegen das Coronavirus.
Das neue Reglement verpflichtet das Kantonsspital Uri, sozialmedizinische Institutionen, ambulante Organisationen der Langzeitpflege und Arztpraxen, ihren nicht geimpften und nicht genesenen Mitarbeitenden einmal wöchentlich die Möglichkeit des repetitiven Testens auf SARS-CoV-2 mittels gepoolten Speichel-PCR-Tests unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Auch die obligatorischen Schulen und die Schulen der Sekundarstufe II sind verpflichtet, ihren Lehrpersonen und Mitarbeitenden einmal wöchentlich die Möglichkeit des repetitiven Testens auf SARS-CoV-2 mittels gepoolten Speichel-PCR-Tests unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Schulen der Sekundarstufe I (Oberstufe) und II (Obergymnasium sowie Berufs- und Weiterbildungs-zentrum Uri) sind zudem verpflichtet, ihren Schülerinnen und Schülern einmal wöchentlich die Möglichkeit des repetitiven Testens auf Corona mittels gepoolten Speichel-PCR-Tests unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Die Teilnahme an den repetitiven Tests wird Personen dringend empfohlen, die nicht geimpft oder genesen sind, ist jedoch der aktuellen Lage entsprechend freiwillig.
Schliesslich werden das Kantonsspital Uri und die sozialmedizinischen Institutionen verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erarbeiten oder anzupassen und umzusetzen, das die Patientinnen und Patienten bzw. die Bewohnerinnen und Bewohner und die im Betrieb tätigen Personen bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützt. Sie orientieren sich dabei insbesondere an den Vorgaben und Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit. Sozialmedizinische Institutionen können in ihrem Schutzkonzept vorsehen, dass Bewohnerinnen und Bewohner, die vollständig geimpft oder genesen sind, von der Pflicht zum Tragen einer Gesichtsmaske in den öffentlich zugänglichen Bereichen ihrer Institution ausgenommen sind.
Das Reglement wird im Amtsblatt vom Freitag, 13. August 2021, veröffentlicht.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]