Im Kanton Uri regelt das Reglement über den Übertritt der Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe und in das Gymnasium (Übertrittsreglement) die eignungsgemässe Zuweisung eines Kindes von der 6. Klasse der Primarstufe in die Oberstufe und in die 1. Klasse des Gymnasiums sowie den Wechsel zwischen den verschiedenen Schultypen der Oberstufe.
Im Gegensatz zu anderen Kantonen findet der Übertritt in Uri prüfungsfrei und ohne fixen Grenzwert bei den Noten statt. Natürlich sind die Noten ein wichtiges Kriterium; sie bestimmen die Zuweisung aber nicht allein. Die Lehrperson trifft den Entscheid aufgrund einer ganzheitlichen, prognostischen Beurteilung des Kindes und nimmt dabei Rücksprache mit Kind und Eltern.
356 Schülerinnen und Schüler zugewiesen
Per 1. März 2024 haben die Lehrpersonen der 6. Primarklassen insgesamt 356 Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I zugewiesen (Vorjahr: 370). Sie verteilen sich wie folgt auf die einzelnen Schultypen und Niveaus:
Gymnasiale Quote von knapp 20 Prozent
Seit Jahren ist es üblich, dass die Zuweisungen ins Niveau C (früher Werkschule) und in Schultypen oder Niveaus mit Grundanforderungen zusammen rund ein Drittel ausmachen, während rund zwei Drittel dem Gymnasium und den Schultypen oder Niveaus mit erweiterten Anforderungen zugewiesen werden. Das ist auch in diesem Jahr der Fall. Die Quote der Wechsel ins Gymnasium liegt mit 19,7 Prozent minim über dem Mittelwert der letzten Jahre. Die Quote der Wechsel ins Niveau C (früher Werkschule) liegt mit 0,28 Prozent deutlich unter dem Mittelwert der letzten Jahre. Die prozentuale Verteilung der jüngsten Vergangenheit zeigt die folgende Grafik:[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]