Die Kommission Verkehr und Bau (VBK) des Luzerner Kantonsrates stimmt dem Sonderkredit über 5 Millionen Franken für die Projektierung des zentralen Verwaltungsgebäudes am Seetalplatz einstimmig zu. Sie verlangt jedoch, dass die Wirtschaftlichkeit des Projekts gesteigert und das Einsparpotenzial detailliert aufgezeigt wird. Die Sonderkredite für die Chrutacherbrücke, das HPZ Hohenrain und die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen heisst die Kommission ebenfalls gut.
Die VBK stimmt der Botschaft B 48 für den Sonderkredit im Umfang von 5 Millionen Franken zur Projektierung eines zentralen Verwaltungsgebäudes am Seetalplatz einstimmig zu. Die Mitglieder sind sich bewusst, dass bei der aktuellen Finanzlage derartige Grossinvestitionen genau geprüft werden müssen. Gerade deshalb ist es aus Sicht der Kommission aber wichtig, dass rasch detaillierte Projektierungsunterlagen erarbeitet werden. Eine Verschiebung der Behandlung bis ins Jahr 2017 fand deshalb keine Mehrheit. Wert legt die VBK aber darauf, dass die Wirtschaftlichkeit des Projekts noch gesteigert und die Fläche pro Arbeitsplatz kritisch hinterfragt wird. Für die eigentliche Botschaft soll der Regierungsrat zudem das Einsparpotenzial detailliert aufzeigen.
Neubau Chrutacherbrücke
Die Botschaft B 45 über einen Sonderkredit in der Höhe von 3,9 Millionen Franken für den Neubau der Chrutacherbrücke in der Gemeinde Flühli heisst die VBK ebenfalls gut. Mit diesem Projekt könne eine seit Jahren geführte Diskussion abgeschlossen werden. Die Kommission beurteilt die Ausführung als zweckmässig und ist dankbar, dass auch die Gemeinde Flühli hinter der gewählten Ausführungsvariante stehen kann. Die VBK legt aber Wert darauf, dass künftig keine Strassenabschnitte im Unterhalt derart vernachlässigt werden, wie dies hier der Fall war.
Sanierung und Erweiterung HPZ Hohenrain
Zugestimmt hat die Kommission auch der Botschaft B 43 über einen Sonderkredit in der Höhe von 22,46 Millionen Franken für die Sanierung und Erweiterung des Heilpädagogischen Zentrums Hohenrain (HPZH). Die VBK beurteilt den gesellschaftlichen Wert und Nutzen dieser Institution als hoch und den Bedarf der Sanierung als ausgewiesen. Die vorgesehenen Massnahmen sind laut der Kommission zweckmässig und erlauben künftig eine optimale Nutzung der Liegenschaft. Richtig findet die VBK zudem, dass das heute unbewohnbare Pfarrhaus ebenfalls wieder genutzt werden kann.
Räume für Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen
Die Kommission stimmt zudem der Botschaft B 53 über einen Sonderkredit in der Höhe von 6,1 Millionen Franken für die Miete von Büros für die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen zu. Die VBK sieht, dass zusätzliche Räume für das Personal der neuen Dienststelle notwendig sind. Es ist für die Kommission allerdings nicht nachvollziehbar, weshalb kurzfristig eine solche Vorlage ausgearbeitet werden musste – seien doch die Bedürfnisse und die Entwicklungen im Asyl- und Flüchtlingswesen bereits seit längerer Zeit bekannt. Die VBK erachtet es als sinnvoll, dass die zusätzlich benötigen Räume von der Caritas übernommen werden, welche diese bereits für denselben Zweck genutzt hat. Auch die Kosten und Mietmodalitäten sind aus Sicht der Kommission nachvollziehbar.
Abrechnung Sanierung und Erweiterung BBZW+G Sursee
Schliesslich stimmt die Kommission der Botschaft B 41 zum Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über die Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes der Berufsbildungszentren Wirtschaft, Informatik und Technik sowie Gesundheit und Soziales (BBZW+G) in Sursee zu. Die VBK nimmt erfreut zur Kenntnis, dass das Projekt termingerecht abgeschlossen und der bewilligte Kredit um 4,5 Millionen Franken unterschritten wurde.
Die VBK hat die Geschäfte unter dem Vorsitz von Rolf Bossart (SVP, Schenkon) vorberaten. Die Vorlagen werden voraussichtlich in der Septembersession 2016 im Luzerner Kantonsrat behandelt.[content_block id=29782 slug=ena-banner]