Die Aufsichts- und Kontrollkommission des Kantonsrates (AKK) ist daran, die Umstände aufzuarbeiten, die zum mutmasslich unrechtmässigen Bezug von Subventionen der Verkehrsbetriebe der Stadt Luzern (VBL) im Rahmen ihres Transportauftrages im öffentlichen Verkehr geführt haben. Die AKK wird in diesem Zusammenhang die Tätigkeiten der zuständigen Aufsichtsbehörden extern untersuchen lassen.
Im Fokus der externen Untersuchung steht die Frage, ob die im Verantwortungsbereich des Kantons liegenden Behörden ihren Aufsichtspflichten genügend nachgekommen sind und ob diese ihre Aufsichtspflichten im Rahmen der gültigen kantonalen Public-Governance-Gesetzgebung überhaupt adäquat wahrnehmen konnten.
Im Vordergrund stehen daher insbesondere der Regierungsrat als unmittelbare Aufsichtsbehörde des Verkehrsverbundes (VVL), dann der Verkehrsverbund (VVL) als Besteller der Transportleistungen selbst, und schliesslich auch das Bundesamt für Verkehr (BAV) als Teil-Aufsichtsbehörde. Ebenfalls lässt die AKK ihr eigenes Verhalten reflektieren und will wissen, ob sie allenfalls früher hätte reagieren können.
Die AKK überwacht im Auftrag des Kantonsrates, dem die Oberaufsicht über Regierung und Verwaltung obliegt, deren ordentliche Geschäftstätigkeit. Im Rahmen dieser Tätigkeit will die AKK wissen, ob die Aufsicht in diesem Fall genügend funktionierte und ob im Bereich Public Governance allenfalls Nachholbedarf besteht. Hier erwartet die AKK Empfehlungen, insbesondere, was die gegenwärtige Einbettung und Organisation des VVL anbelangt. Es geht der AKK also weniger um Rechts- und Schuldfragen als vor allem darum abzuklären, ob der Kanton organisatorisch gerade bei ausgelagerten Verwaltungseinheiten genügend gut aufgestellt ist, damit ähnliche Fälle inskünftig vermieden werden können, oder ähnliche Risiken frühzeitig erkannt werden können.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]