Verschiedene Luzerner Spitäler verzeichneten im Jahr 2020 aufgrund von Covid-Schutzmassnahmen und eines Patientenrückgangs Mindereinnahmen und Mehrkosten. Um die Mehrkosten der Luzerner Listenspitäler im Zusammenhang mit Covid 19 abzugelten, hat der Regierungsrat in eigener Kompetenz bereits Beiträge in der Höhe von 13 Mio. Fr. gesprochen. An den Ertragsausfällen der Spitäler im letzten Jahr soll sich der Kanton mit Beiträgen von rund 14 Mio. Fr. beteiligen, wovon 12,8 Mio. Fr. dem Luzerner Kantonsspital LUKS zukommen sollen. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat hierzu einen Entwurf für ein Dekret über einen Sonderkredit und einen Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über einen Nachtragskredit zum Voranschlag 2021. Der pandemiebedingte Verlust des LUKS beträgt 38,7 Mio. Fr. Abzüglich der 12,8 Mio. Fr. bleibt ein Restverlust in der Höhe von 25,9 Mio. Fr. Um die Weiterentwicklung des LUKS nicht zu erschweren, soll der Kanton diesen restlichen pandemiebedingten Verlust in Form einer Aktienkapitalerhöhung tragen, was Gegenstand eines zweiten Dekrets ist.
Verschiedene pandemiebedingte Faktoren haben bei den Luzerner Listenspitälern im letzten Jahr zu Mindereinnahmen und in häufigen Fällen zu Verlusten geführt: So z.B. eine behördliche Betriebseinschränkung seitens Bund im März 2020, die Personalkonzentration für schwere Covid-Fälle in den Spitälern sowie die Zurückhaltung bei der Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen seitens der Patientinnen und Patienten. Der Kanton Luzern hat hingegen das Budget 2020 der fallabhängigen Leistungen im stationären Bereich, wo er sich mit 55 Prozent beteiligt, für diese Spitäler um 17,5 Millionen Franken unterschritten. Falls die Listenspitäler einen pandemiebedingten Verlust ausweisen und 2020 weder Boni an die Führung noch Dividenden an den Eigentümer ausbezahlt haben, sollen sie eine Beteiligung an Covid-bedingten Ertragsausfällen erhalten und zwar maximal im Umfang, den der Kanton bereits als seinen Anteil an den stationären Behandlungen im 2020 budgetiert hatte.
Regierungsrat Guido Graf, Vorsteher des Gesundheits- und Sozialdepartements: «Dass die Luzerner Spitäler aufgrund der Corona-Krise finanzielle Einbussen erlitten haben, ist unverschuldet. Hier kommt nun die Politik ins Spiel, die nach Auffassung des Regierungsrates in der Verantwortung steht.»
Vier Listenspitäler haben Gesuch um Beitrag an Ertragsausfälle gestellt
Prüfungen haben ergeben, dass bei den öffentlichen Spitälern das LUKS im 2020 einen Covid-bedingten Verlust von total 38,7 Millionen Franken ausweist. Es soll im Umfang der kantonalen Budgetunterschreitung 2020 einen Kantonsanteil von 12,8 Millionen Franken erhalten. Die Luzerner Psychiatrie (lups) hat 2020 keinen Covid-bedingten Verlust erlitten. Von den fünf privaten Listenspitälern, bei denen die fallabhängigen stationären Leistungen gemäss Budget 2020 nicht ausgeschöpft wurden, haben vier einen Verlust erlitten und ein Gesuch um einen Beitrag an die Ertragsausfälle gestellt. Es handelt sich um das Schweizer Paraplegikerzentrum Nottwil, das Therapiezentrum Meggen, das Geburtshaus Terra Alta sowie ZURZACH care (ehemals Rehaklinik Sonnmatt Luzern). Nach Prüfung dieser Gesuche beantragt der Regierungsrat, diesen vier Spitälern einen Kantonsanteil am Ertragsausfall in der Höhe von 1,2 Millionen Franken auszurichten. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat einen Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit von 14 Millionen Franken und einen Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses zu einem Nachtragskredit in gleicher Höhe. Das entsprechende Dekret unterliegt dem fakultativen Referendum.
Im Umfang des Restverlusts soll Aktienkapital erhöht werden
Dem LUKS bleibt bei einem Covid-bedingten Bruttoverlust von 38,7 Millionen Franken und einer Beteiligung an den Covid-bedingten Ertragsausfällen – vorbehältlich der Zustimmung des Kantonsrates – ein Restverlust von 25,9 Millionen Franken. Der Kantonsrat hat das Postulat P 415 über den Erhalt der Investitionsfähigkeit des LUKS und der lups am 10. Mai 2021 einstimmig erheblich erklärt. Darin wird gefordert, dass sich der Kanton als Eigner an den Covid-bedingten Verlusten beteiligt und somit die Weiterentwicklung des LUKS nicht erschwert. Vor dem Hintergrund dieses Vorstosses beantragt der Regierungsrat dem Kantonsrat, dass der Kanton den Covid-bedingten Verlust des LUKS in der Höhe von 25,9 Millionen in Form einer Aktienkapitalerhöhung trägt. Er unterbreitet dem Kantonsrat hierzu einen separaten Entwurf eines Dekrets über einen Sonderkredit in dieser Höhe und einen Entwurf eines Kantonsratsbeschlusses über die Genehmigung einer Statutenänderung der Luzerner Kantonsspital AG. Diese Statutenänderung ist notwendig, weil das Aktienkapital der LUKS AG in den Statuten betraglich festgelegt ist.
Die beiden Entwürfe der Dekrete werden voraussichtlich in der Oktobersession im Kantonsrat behandelt. Die beantragte Aktienkapitalerhöhung in der Höhe von 25,9 Millionen Franken unterliegt aufgrund der Beitragshöhe dem obligatorischen Referendum; die Volksabstimmung ist im Februar 2022 vorgesehen.
Anhang: Präsentation[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]