Vernehmlassung Änderung Organisationsgesetz

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Luzerner Staatskanzlei

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Das Organisationsgesetz regelt Aufgaben und Organisation von Regierungsrat und Verwaltung. Die Motion M 497 der Aufsichts- und Kontrollkommission (AKK) des Kantonsrates fordert eine Überarbeitung hinsichtlich der Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche der Departements- und der Dienststellenleitungen. Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement deshalb beauftragt, die Änderungen im Organisations-, Verwaltungsrechtspflege- und Justizgesetz in die Vernehmlassung zu geben. Diese dauert bis am 17. Juni 2016.

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