Das Organisationsgesetz soll hinsichtlich der Offenlegung der Entschädigungen für die obersten strategischen und operativen Leitungsorgane von kantonalen Anstalten ergänzt werden. Der Anstoss zu dieser Ergänzung geht auf das Postulat P 20 von Giorgio Pardini (SP, Luzern) zurück. Der Regierungsrat hat das Finanzdepartement ermächtigt, die Änderungen im Organisationsgesetz in die Vernehmlassung zu geben. Diese dauert bis zum 31. März 2017.
Zu den Vernehmlassungsunterlagen[content_block id=29782 slug=ena-banner]