Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement ermächtigt, eine Reihe von Änderungen im Justizgesetz sowie in weiteren Erlassen, welche die Gerichte betreffen, in eine Vernehmlassung zu geben. Es handelt sich hierbei um Anpassungen im Zusammenhang mit der Organisationsentwicklung 2017 (OE17) der Luzerner Gerichte. Die vorgesehenen Massnahmen sollen die Abläufe straffen und Einsparungen ermöglichen. So soll beispielsweise die paritätisch aus Vertretern von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite zusammengesetzte Schlichtungsbehörde Arbeit abgeschafft werden. An deren Stelle soll künftig ein Einzelrichter oder eine Einzelrichterin am Arbeitsgericht vermitteln, wie dies bei den meisten Kantonen bereits der Fall ist. Weiter sieht die Vernehmlassungsvorlage unter anderem vor, dass Verfahrensparteien, denen unentgeltliche Rechtspflege gewährt wurde, zu einer Nachzahlung der amtlichen Kosten verpflichtet werden können, sofern sich ihre wirtschaftliche Situation innert zehn Jahren verbessert hat. Die Vernehmlassungsbotschaft übernimmt die OE17-Vorschläge des Kantonsgerichtes. Die Änderungen sollen per 1. Januar 2019 in Kraft treten. Wegen der zeitlichen Dringlichkeit wird die Vernehmlassungsfrist nur bis zum 16. März 2018 dauern. Die Unterlagen zur Vernehmlassung sind auf der Webseite des Justiz- und Sicherheitsdepartements aufgeschaltet.[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]