In Umsetzung einer im Kantonsrat als erheblich erklärten Motion sollen die Betreibungs- und Konkursbeamtinnen und -beamten berechtigt werden, Strafanzeige zu erheben, wenn sie bei ihrer Tätigkeit konkrete Hinweise auf strafbare Handlungen erkennen. Mit dieser Ergänzung des kantonalen Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EGSchKG) wird das Anzeigeverfahren vereinfacht und beschleunigt. Der Regierungsrat hat das Justiz- und Sicherheitsdepartement mit der Vernehmlassung über die Änderung des EGSchKG beauftragt. Die Vernehmlassung dauert bis zum 30. September 2021.
Anhang
Vernehmlassungsunterlagen[content_block id=45503 slug=unterstuetzen-sie-dieses-unabhaengige-onlineportal-mit-einem-ihnen-angesemmen-erscheinenden-beitrag]